Der BGH wird sich mit dem Urteil im Tugce-Prozess befassen. Die Verteidigung des Angeklagten Sanel M. legte wie angekündigt Rechtsmittel gegen die Verurteilung zu drei Jahren Jugendgefängnis ein.
Das Landgericht (LG) Darmstadt bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte. Die Staatsanwaltschaft verzichtete dagegen auf eine Revision. Die Verteidigung von Sanel M. hatte bereits kurz nach dem Urteil angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
Der 18-jährige Sanel M. hatte Tugce im November 2014 auf dem Parkplatz eines Offenbacher Schnellrestaurants einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Die damals 22-jährige Lehramtsstudentin schlug auf den Boden auf und zog sich schwerste Kopfverletzungen zu, an denen sie später starb.
Das LG verurteilte Sanel M. am Dienstag vergangener Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.
Vergangenen Mittwoch hatte das Bundespräsidialamt mitgeteilt, dass die verstorbene Studentin nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt werde.
dpa/age/LTO-Redaktion
Verteidigung von Sanel M. legt Rechtsmittel ein: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15988 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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