Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies am Dienstag einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab. Der wollte eine in erster Instanz ausgestellte Verfügung bis zum Ende des eigentlichen Berufungsverfahrens aussetzen lassen. Aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung können rund 1.600 klagende Frauen und sechs Händler vom TÜV insgesamt rund 53 Millionen Euro Schadensersatz fordern.
Im Skandal um den weltweiten Verkauf von minderwertigen Brustimplantaten können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland weiterhin Schadenersatz einfordern. Dem Dienstleister gelang es am Dienstag nicht, die Vollstreckung aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung jedenfalls bis zum Ende der Berufungsverhandlung aussetzen zu lassen.
Der TÜV kündigte direkt nach der Verkündung der Entscheidung an, alle Anstrengungen nun auf das eigentliche Berufungsverfahren zu konzentrieren. Das erste Urteil sei schockierend und man werde beweisen, dass es keinerlei Regelverstöße gegeben habe, hieß es.
Der TÜV hatte im Auftrag des insolventen französischen Herstellers PIP dessen Produktion zertifiziert. Dabei wurden Unterlagen und Qualitätssicherung geprüft, nicht aber die Implantate selbst. Der TÜV sieht sich selbst als PIP-Opfer, was mehrere Gerichte in Deutschland und Frankreich bestätigt haben. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen betroffen.
una/dpa/LTO-Redaktion
Skandal um Brustimplantate: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10729 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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