Ein türkisches Gericht hat die Bewährungsstrafe gegen den türkischen Journalisten Bülent Mumay bestätigt. Der Journalist arbeitet für FAZ und Deutsche Welle. Der Sender kündigte an, Verfassungsklage zu erheben.
Ein Gericht in Istanbul hat eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gegen den Journalisten Bülent Mumay bestätigt und die Berufung gegen das Urteil abgelehnt. Das teilten der Sender Deutsche Welle (DW) und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), für die Mumay arbeitet, mit. Die Deutsche Welle kündigte zudem an, vor das türkische Verfassungsgericht zu ziehen.
Mumay war demnach im Mai 2023 nach Kritik an einem regierungsnahen Bauunternehmen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er darf sich nun nichts weiter zuschulden kommen lassen, sonst droht ihm Haft. Mumay sagte der Deutschen Presse-Agentur, schon kleinere Vergehen könnten dazu führen, dass er verhaftet werde. Ziel sei, damit Druck auf Journalisten wie ihn auszuüben und sie einzuschüchtern.
DW-Intendant: "Vorwürfe haltlos"
Hintergrund des Urteils sind Beiträge auf der Plattform X aus dem Jahr 2020. Die Firma, die enge Verbindungen zur türkischen Regierung pflegen soll, hatte nach Angaben der FAZ erwirkt, dass Berichte über einen Bauskandal in der Presse und den sozialen Medien unterbunden werden. Mumay habe unter anderem den Beschluss zu dieser Zugangssperre öffentlich gemacht und sei verurteilt worden, weil er angeblich "persönliche Daten" illegal veröffentlicht habe.
DW-Intendant Peter Limbourg bezeichnete die Vorwürfe als "haltlos" und sagte: "Bülent Mumay ist ein unerschrockener, erfahrener und kritischer Journalist, der anscheinend vom türkischen Machtapparat zum Schweigen gebracht werden soll." Die Herausgeber der FAZ erklärten: "Wir weisen jeglichen Versuch zurück, Berichterstatter politisch und juristisch zu drangsalieren."
Mumay schreibt für die FAZ regelmäßig die Kolumne "Brief aus Istanbul" und ist Koordinator der Redaktion DW Türkisch in Istanbul. Die Türkei hatte vor zwei Jahren die Internetseiten der DW in der Türkei sperren lassen. Die Rundfunkbehörde begründete die Entscheidung damit, dass der Sender nicht die erforderliche Zulassung habe. Beobachter halten die Maßnahme aber für politisch motiviert.
Die DW klagte 2016 gegen die türkische Regierung. Es ging um beschlagnahmtes Videomaterial.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Türkei: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55271 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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