Es ist der nächste Schritt in Trumps Neuordnung der Weltpolitik: In Davos hat er einen neuen "Friedensrat" angekündigt, der alles besser als die UN machen soll. Wie schätzen Völkerrechtler seine Pläne ein?
Für Donald Trump geht es natürlich um den Weltfrieden – nicht mehr und nicht weniger: "Wir werden Frieden in der Welt haben – und das wird einfach großartig sein!", ruft der US-Präsident von der Bühne im Schweizer Alpenort Davos. Soeben hat er mit Vertretern von gut einem Dutzend Ländern die Gründung seines neuen "Friedensrats" besiegelt. Deutschland ist nicht dabei. Der "Friedensrat" soll eine neue internationale Organisation sein, die auf Trump zugeschnitten ist – und in der manche einen Frontalangriff auf die Vereinten Nationen sehen.
Beim Friedensrat dabei sind die alten Erzfeinde Aserbaidschan und Armenien sowie Bahrain, Pakistan, Jordanien und Indonesien. Aus der EU sind es nur Ungarn und Bulgarien. Der geschäftsführende bulgarische Regierungschef Rossen Scheljaskow stellte jedoch umgehend im Staatsradio klar, dass das Parlament in Sofia noch über eine Beteiligung entscheiden müsse. Viele Analysten sehen in dem Pakt, dem womöglich auch Russland und Belarus beitreten, einen Angriff auf die UN. Zwar betont Trump, er schätze die Vereinten Nationen. Aber er kritisiert auch, die Organisation habe keine Konflikte gelöst – anders als er. Was hat Trump vor und wie fügt sich der Friedensrat ins UN-System ein?
Eine beispiellose Rolle für Trump
Wie das Gremium genau arbeiten soll, ist noch unklar. Die Times of Israel hatte als erstes den Text der Charta veröffentlicht: einen Text, der auf Trump zugeschnitten ist. Die Charta spricht ihm die alleinige Hoheit über die Tagesordnung, das Veto-Recht in Bezug auf Entscheidungen des Rates, die Befugnis zur Auswahl der Mitglieder des "Executive Board", die Zuweisung der "final authority" in Fragen der Auslegung der Charta und nicht zuletzt das Recht zur Entscheidung über die eigene Nachfolge zu. Diese Befugnisse gehen dabei weit hinaus etwa über die privilegierte Stellung der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, erklärt Mehrdad Payandeh, Professor für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Bucerius Law School.
Völkerrechtsprofessor Matthias Goldmann sieht in der Ausgestaltung von Trumps Rolle als Chairman ein geradezu monarchisches Verständnis von Herrschaft: Trump entscheidet, wer mitmachen darf; Trump entscheidet, wer gehen muss. Die Mitgliedschaft im Rat ist auf drei Jahre beschränkt, außer es werden eine Milliarde US-Dollar in bar in den Fond des Friedensrats eingezahlt. Nicht begrenzt ist dagegen Trumps Rolle als Vorsitzender: Diese ist nicht an sein Amt als US-Präsident geknüpft, sondern an ihn persönlich – und gilt auf Lebzeit, wenn er das will. Nur durch freiwilligen Rücktritt oder Unfähigkeit könnte Trump seine Position verlieren; letzteres muss durch einstimmigen Beschluss des Executive Board festgestellt werden. Und dieses wiederum wird vollständig von Trump kontrolliert, gibt Kai Ambos, Straf- und Völkerrechtsprofessor in Göttingen, zu bedenken.
Die Heidelberger Professorin Anne Peters vom Max-Planck-Institut für Völkerrecht bezeichnet Trumps Rolle im Friedensrat als "völlig ungewöhnlich im Völkerrecht". Es sei "noch nie dagewesen im Völkerrecht des 21. Jahrhunderts, dass eine Person, die auch als einzige mit Namen genannt wird, mit so starken Entscheidungsbefugnissen potenziell auf Lebenszeit ausgestattet wird", so Peters im Gespräch mit LTO.
Staaten dürfen sich in Organisationen zusammenschließen
Gegen die Gründung des Friedensrates selbst bestehen erstmal keine völkerrechtlichen Bedenken, erklärt Payandeh. Die Staaten seien grundsätzlich frei, sich in internationalen Organisationen zusammenzuschließen, ungeachtet dessen, ob der Friedensrat überhaupt eine solche darstellt.
Zweifel äußern verschiedene Völkerrechtler gegenüber LTO allerdings in Bezug auf das Verfahren, wie der neue Rat errichtet wurde. Nur drei Unterzeichner reichten aus, um die Charta in Kraft zu setzen. Das sei sehr ungewöhnlich, erklärt Peters, normalerweise seien es mehr. Auch sieht sie ein Problem in Bezug auf die Ratifizierungsprozesse. In demokratischen Staaten müsse das Parlament mit einbezogen werden, um einen solchen völkerrechtlichen Vertrag zu ratifizieren, das brauche Zeit. Die Charta des Rats sieht aber vor, dass in diesem Fall Trump darüber in Kenntnis gesetzt und der Vertrag vorläufig angewendet werden soll.
Das Verhältnis von "Friedensrat" und UN
Wenn der Friedensrat Maßnahmen vornehme, müssten diese mit dem Völkerrecht und damit auch der UN-Charta im Einklang stehen, sagt Payandeh. Denn an den völkerrechtlichen Pflichten der Mitglieder der Vereinten Nationen ändere sich nichts, wenn sie dem "Friedensrat" beitreten. Relevant in Bezug auf Trumps Ambitionen ist wohl vor allem die Anordnung militärischer Gewalt: Wenn kein Fall der Selbstverteidigung vorliegt, ist dies allein dem UN-Sicherheitsrat vorbehalten, wie Goldmann zu bedenken gibt.
Besondere Relevanz kommt zudem Art. 103 der UN-Charta zu: Hierin schreibt diese ihren Vorrang vor sämtlichen anderen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten fest. Insofern dürfen UN-Mitgliedstaaten völkerrechtlich betrachtet keine Organisation gründen, die sich an die Stelle der Vereinten Nationen setzen soll, erklärt der Berliner Völkerrechtsprofessor Helmut Aust. Ob aber Trump, der seine Verachtung für die UN immer wieder deutlich macht, nicht genau das beabsichtigt, bleibt wohl erstmal offen.
Grundsätzlich scheint der "Friedensrat" sich aber im Einklang mit den völkerrechtlichen Bestimmungen zu bewegen. In ihrem Kapitel 1 verpflichtet die Charta des Friedensrats sich und seine Mitglieder ausdrücklich dem Völkerrecht. Eine völkerrechtliche Selbstverständlichkeit, findet Payandeh. Ob der Rat bzw. seine Mitgliedstaaten diesem Anspruch gerecht werden, bleibt natürlich abzuwarten. In Anbetracht von Trumps Verhalten und seinen öffentlichen Äußerungen darf man daran durchaus zweifeln.
Merz: Deutschland kann Gremium "aus verfassungsrechtlichen Gründen" nicht akzeptieren
Die Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock, hat sich bereits sehr skeptisch über das neu geschaffene Gremium geäußert. Es gebe mit den Vereinten Nationen bereits eine internationale Organisation, deren zentrale Aufgabe und Ziel es sei, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Dort hätten aus gutem Grund alle Staaten der Welt unabhängig von ihrer Größe, ihrer wirtschaftlichen oder militärischen Stärke Sitz und Stimme.
Auch der deutsche Außenminister Johann Wadephul (CDU) warnte unmittelbar nach Trumps großer Zeremonie in Davos: "In einer Zeit geopolitischer Krisen kann die Antwort nicht sein, sich aus der internationalen Ordnung zurückzuziehen und ihre zentralen Organe ersetzen zu wollen."
Auch Friedrich Merz, der sich zu Trumps "Friedensrat" bislang bedeckt gehalten hatte, bezog erstmals offen Stellung. Der Bundeskanzler betonte, dass er Trump bereits vor Wochen seine persönliche Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Gremium erklärt habe. Was nun daraus geworden ist, könne Deutschland aber in seinen jetzigen Strukturen "aus verfassungsrechtlichen Gründen" nicht akzeptieren.
Dennoch sei man zu einer Zusammenarbeit mit den USA bereit, wenn es darum gehe, "neue Formate zu finden, die uns dem Frieden in verschiedenen Regionen dieser Welt näherbringen", betonte Merz auf einer Pressekonferenz nach den deutsch-italienischen Regierungskonsultationen. "Und das will ich gar nicht beschränken nur auf Gaza und den Mittleren Osten. Das kann selbstverständlich auch die Ukraine sein."
Mit Material der dpa
Trumps Idee vom "Friedensrat": . In: Legal Tribune Online, 23.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59142 (abgerufen am: 10.02.2026 )
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