Druckversion
Dienstag, 21.07.2026, 13:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/trump-twitter-verfuegung-us-praesident-klage-non-profit-organisation-verletzung-verfassung-redefreiheit-faktencheck-soziale-medien-section-230
Fenster schließen
Artikel drucken
41796

Nach Faktencheck von Trumps Tweet: NGO klagt gegen Trumps Anti-Twitter-Ver­fü­gung

03.06.2020

Das Weiße Haus in Washington D.C.

(c) Vacclav/stock.adobe.com

Ein Tweet des US-Präsidenten bestand den Faktencheck nicht. Trump schränkte daraufhin im Wege einer Verfügung die Möglichkeiten sozialer Medien ein, gegen Nutzer vorzugehen. Dagegen reichte eine Non-Profit-Organisation nun Klage ein.

Anzeige

Gegen die Verfügung, mit der US-Präsident Donald Trump den Handlungsspielraum von Twitter und anderen Plattformen einschränken will, ist eine Klage eingereicht worden. Die Order verstoße gegen den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der Redefreiheit garantiere, argumentierte die Organisation Center for Democracy and Technology am Dienstag (Ortszeit). Sie klagte deswegen vor einem Bezirksgericht in der US-Hauptstadt.

Trump unterzeichnete die Verfügung, nachdem Twitter einen Tweet des US-Präsidenten einem Faktencheck unterzogen hatte. Trump hatte behauptet, Briefwahl erhöhe das Risiko von Wahlfälschungen, was in dem Faktencheck als falsch bezeichnet wurde.

Der US-Präsident will nun die Umsetzung einer als "Section 230" bekannten Klausel neu ordnen. Gemäß dieser Regelung aus einem Gesetz von 1996 werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht. Zugleich gibt sie den Plattformen weitreichende Freiheit, gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorzugehen. Mit seiner Verfügung beauftragte Trump die Telekom-Aufsicht FCC und die Verbraucherschutzbehörde FTC, Regeln für die Umsetzung von "Section 230" auszuarbeiten.

Die Verfügung nimmt damit den umfassenden rechtlichen Schutz der Online-Dienste ins Visier - einen Grundpfeiler, der Facebook, Twitter und YouTube in ihrer heutigen Form erst möglich gemacht hat.

ast/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Faktencheck von Trumps Tweet: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41796 (abgerufen am: 21.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Meinungsfreiheit
    • Social Media
    • Soziale Medien
    • Trump
    • USA
Eine Demonstration mit Palästina-Fahnen und Schildern 17.07.2026
Meinungsfreiheit

VG Frankfurt kippt Redeverbot auf Pro-Palästina-Demo:

Kein Rede­verbot wegen "holz­schnit­t­ar­tiger Gefah­ren­prog­nose"

Das Ordnungsamt hat einem Mann verboten, bei einer Demonstration als Redner aufzutreten. Das Verwaltungsgericht hebt das jetzt auf: Die Meinungsfreiheit dürfe nicht pauschal eingeschränkt und die Unschuldsvermutung nicht ignoriert werden.

Artikel lesen
Danger Dan steht im T-Shirt mit Mikrofon auf einer Fetsivalbühne und winkt ins Publikum. 17.07.2026
Rechtsextremismus

ZDF lädt Rapper Danger Dan aus:

Wir­k­lich ein "Ein­griff in die Mei­nungs- und Kunst­f­rei­heit"?

Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

Artikel lesen
Uwe Steimle (r), Kabarettist, spricht neben Tino Chrupalla auf einer Veranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt, 14.07.2026. 15.07.2026
Meinungsfreiheit

Staatsanwaltschaft prüft Strafbarkeit von Kabarettist Steimle:

Er will Merkel "an die Wand stellen" und wünscht sich Stauf­fen­berg herbei

Altkanzlerin Merkel "an die Wand stellen", Stauffenberg vermissen – derartiges äußerte der Kabarettist Uwe Steimle auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, doch sind die Aussagen strafbar?

Artikel lesen
Berlin: Werbung für Nius auf einer Reklametafel von Ströer. Darauf steht: "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." 13.07.2026
Medien

Eilbeschluss des VG Berlin:

BVG muss Wer­be­an­zeigen von Nius dulden

Erfolg für Nius vor dem VG Berlin: Das Portal darf weiter in Bussen und Bahnen der BVG werben. Proteste Dritter rechtfertigten keinen Abbruch der Kampagne. Zudem untersagte das Gericht der BVG zwei Aussagen über einen Reichelt-Tweet.

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Fußballer Folarin Balogun 06.07.2026
Fußball

Spielsperre für US-Nationalspieler zur Bewährung ausgesetzt:

Wenn Regeln nur noch Kulisse sind

Weil es Donald Trump so wollte, darf der US-amerikanische Fußball-Nationalspieler Folarin Balogun trotz seiner Roten Karte das WM-Achtelfinale gegen Belgien spielen – entgegen den Regeln der FIFA. Eine Einordnung von Paul Lambertz.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Freshfields
Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Köln

CMS, Köln

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­tes (m/w/d) Kar­tell- und In­ves­ti­ti­ons­kon­troll­recht – ab dem 3....

Latham & Watkins LLP, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Mün­chen

CMS, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH