Nach Faktencheck von Trumps Tweet: NGO klagt gegen Trumps Anti-Twitter-Ver­fü­gung

03.06.2020

Ein Tweet des US-Präsidenten bestand den Faktencheck nicht. Trump schränkte daraufhin im Wege einer Verfügung die Möglichkeiten sozialer Medien ein, gegen Nutzer vorzugehen. Dagegen reichte eine Non-Profit-Organisation nun Klage ein.

Gegen die Verfügung, mit der US-Präsident Donald Trump den Handlungsspielraum von Twitter und anderen Plattformen einschränken will, ist eine Klage eingereicht worden. Die Order verstoße gegen den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der Redefreiheit garantiere, argumentierte die Organisation Center for Democracy and Technology am Dienstag (Ortszeit). Sie klagte deswegen vor einem Bezirksgericht in der US-Hauptstadt.

Trump unterzeichnete die Verfügung, nachdem Twitter einen Tweet des US-Präsidenten einem Faktencheck unterzogen hatte. Trump hatte behauptet, Briefwahl erhöhe das Risiko von Wahlfälschungen, was in dem Faktencheck als falsch bezeichnet wurde.

Der US-Präsident will nun die Umsetzung einer als "Section 230" bekannten Klausel neu ordnen. Gemäß dieser Regelung aus einem Gesetz von 1996 werden Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht. Zugleich gibt sie den Plattformen weitreichende Freiheit, gegen bestimmte Inhalte oder Nutzer vorzugehen. Mit seiner Verfügung beauftragte Trump die Telekom-Aufsicht FCC und die Verbraucherschutzbehörde FTC, Regeln für die Umsetzung von "Section 230" auszuarbeiten.

Die Verfügung nimmt damit den umfassenden rechtlichen Schutz der Online-Dienste ins Visier - einen Grundpfeiler, der Facebook, Twitter und YouTube in ihrer heutigen Form erst möglich gemacht hat.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Faktencheck von Trumps Tweet: NGO klagt gegen Trumps Anti-Twitter-Verfügung . In: Legal Tribune Online, 03.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41796/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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