Trump-Sanktionen gegen den IStGH: "Funk­ti­ons­fähig­keit des Gerichts steht auf dem Spiel"

von Dr. Franziska Kring

07.02.2025

Donald Trump hat Finanzsanktionen und Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des IStGH verhängt. Auch US-Unternehmen untersagt er Transaktionen mit ihnen. Das kann weitreichende Folgen haben, warnt ein Völkerstrafrechtler.

Donald Trump macht weiter Ernst: Der US-Präsident hat Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeordnet. Er wirft dem Gericht unbegründete und "bösartige" Angriffe auf die USA und ihren "engen Verbündeten" Israel vor. Das Weltstrafgericht mit Sitz in Den Haag habe "seine Macht missbraucht", weil es im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und früheren Verteidigungsminister Joaw Galant erlassen hat

Gegen Mitarbeiter des Gerichts und Unterstützer, die an Ermittlungen, Anklagen oder Haftbefehlen gegen US-Personal oder Verbündete wie Israel beteiligt sind, und deren engste Familienangehörige verhängte Trump Einreiseverbote in die USA. Außerdem wurden ihre Vermögenswerte in den USA eingefroren. Amerikanischen Personen und Unternehmen werden Finanz- und Wirtschaftstransaktionen mit ihnen untersagt.

Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben Trumps, das Gericht zu sanktionieren, war Ende Januar im Kongress noch gescheitert. Mehrere demokratische Senatoren blockierten den Entwurf, weil sie Nachteile für US-Unternehmen befürchteten und entsprechende Ausnahmen forderten. Deshalb hat Trump die Sanktionen jetzt per Dekret ("executive order") angeordnet. So ist es ihm möglich, ohne die Zustimmung des Kongresses Anweisungen für die Umsetzung von Gesetzen zu geben.

Trump: IStGH hat Zuständigkeit "ohne legitime Grundlage" beansprucht

Der IStGH, der seine Tätigkeit im Jahr 2002 aufgenommen hat, verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie seit 2018 auch das Verbrechen der Aggression. Grundsätzlich kann der IStGH seine Gerichtsbarkeit nur für Verbrechen ausüben, die auf dem Territorium oder von einem Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen worden sind. 

Weder die USA noch Israel sind Vertragsstaaten. Allerdings hat Palästina im Jahr 2015 seinen Beitritt erklärt. Im Februar 2021 hat eine Vorverfahrenskammer des IStGH ihre Zuständigkeit für die seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalems und des Gazastreifens festgestellt. Damit unterfallen Taten, die auf palästinensischem Territorium begangen wurden – auch solche von israelischen Staatsangehörigen – der Gerichtsbarkeit des IStGH, wie Prof. Dr. Aziz Epik und Prof. Dr. Julia Geneuss auf LTO erläuterten.

Das sieht Trump aber anders und wirft dem IStGH außerdem vor, "ohne legitime Grundlage" seine Zuständigkeit beansprucht zu haben, um Vorermittlungen gegen Angehörige der US-Streitkräfte aufzunehmen. Das Vorgehen des IStGH drohe, die Souveränität der Vereinigten Staaten zu verletzen und untergrabe ihre nationale Sicherheit. Wegen dieser "Bedrohung" ruft Trump auch den "nationalen Notstand" aus.

Völkerstrafrechtler: "Das Argument der nationalen Sicherheit ist hinfällig"

Aber: "Das Argument der nationalen Sicherheit ist allerdings hinfällig", sagt der Göttinger Straf- und Völkerrechtsprofessor Kai Ambos. Zum einen könne man sich nicht vorstellen, wie ein schwacher Gerichtshof wie der IStGH einen nationalen Notstand in einer Großmacht wie den USA verursachen kann.

Zum anderen gibt es derzeit keine Verfahren gegen US-Staatsangehörige vor dem IStGH, so Ambos.

Im März 2020 hatte der IStGH zwar unter der damaligen Chefanklägerin Fatou Bensouda Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan aufgenommen. Eineinhalb Jahre später hatte der neue Chefankläger Karim Khan dann aber mitgeteilt, die Untersuchung zu Afghanistan müsse sich auf Taten der Taliban und des Islamischen Staats konzentrieren, die Vorwürfe gegen die US-Soldaten müsse man aufgrund der "begrenzten Ressourcen" aussparen.

Auch gegen Bensouda und andere Mitarbeiter des IStGH hatte Trump während seiner ersten Amtszeit Sanktionen verhängt. Biden machte diese allerdings schon kurz nach Beginn seiner Amtszeit im April 2021 rückgängig.

Wohl zahlreiche Unternehmen von Sanktionen betroffen

Jetzt will Trump ausweislich des Dekrets sämtliche Vermögenswerte aller Personen, die an Ermittlungen gegen US-Staatsangehörige sowie gegen Verbündete wie Israel beteiligt sind, einfrieren, soweit sie sich in den USA befinden. Welche Personen genau betroffen sind, ergibt sich aus einer Liste, die allerdings nicht veröffentlicht wurde. 

Trump untersagt u.a. auch alle Schenkungen "durch, an oder zugunsten der Personen", deren Vermögenswerte von den Sanktionen betroffen sind. Diese Vorschrift ist sehr vage gehalten, kann aber weitreichende Auswirkungen haben. Welche das im Einzelnen sind, muss sich noch zeigen. "Es stellt sich etwa die Frage, ob es damit auch keine Spenden mehr an den Treuhandfonds des IStGH geben kann, der die Aufgabe hat, die Opfer von Völkerstraftaten zu entschädigen", erklärt Ambos.

Außerdem verhängt Trump noch Einreiseverbote in die USA gegen die betroffenen Personen – und deren engste Familienangehörige.

Die voraussichtlich weitreichendsten Auswirkungen wird aber eine Anordnung in Abschnitt 3 des Dekrets haben, erklärt Ambos. Danach ist jegliche Unterstützung zugunsten der sanktionierten Personen, sei es die Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, verboten. "Wenn insoweit keine Ausnahmeregelungen eingreifen, betrifft das zahlreiche Unternehmen etwa im IT- oder Finanzbereich. So arbeitet die Anklagebehörde etwa eng mit Microsoft und Zahlungen werden über SWIFT, ein weiteres US-Unternehmen, abgewickelt. Diese werden sich dann wohl zurückziehen", erklärt Ambos.

"Europa steht für Respekt vor Recht"

Der IStGH verurteilte die Sanktionen. Trump ziele darauf, der "unabhängigen und unparteiischen rechtlichen Arbeit zu schaden". Der Gerichtshof rief alle seine 125 Mitgliedstaaten sowie andere Nationen dazu auf, sich vereint hinter Gerechtigkeit und grundlegende Menschenrechte zu stellen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sicherte dem Gericht Unterstützung zu. Der Gerichtshof müsse weiter in der Lage sein, "den Kampf gegen weltweite Straflosigkeit zu führen", schrieb sie auf X. "Europa wird immer für Gerechtigkeit und den Respekt des internationalen Rechts eintreten." Auch EU-Ratspräsident António Costa kritisierte die Entscheidung Trumps.

Auch die Bundesregierung versicherte dem IStGH die volle Rückendeckung Deutschlands. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes würdigte den Gerichtshof in Den Haag als "eine der größten Errungenschaften des internationalen Völkerstrafrechts". Ähnlich äußerte sich auch Außenministerin Annalena Baerbock: "Die Durchsetzung des Völkerstrafrechts und die Unabhängigkeit der internationalen Gerichte – Prinzipien, die Sicherheit für alle bedeuten. Deshalb unterstützen wir den IStGH und deshalb braucht der IStGH unsere Unterstützung."

Diese begründete die Grünen-Politikerin mit dem eigenen Sicherheitsinteresse. "Miteinander die Völkerrechtsordnung und ihre internationale Gerichtsbarkeit zu bewahren, ist unsere beste Lebensversicherung und zugleich auch Grundlage für Wohlstand und Frieden", erklärte sie.

Existenz des IStGH gefährdet?

Zustimmung für die Sanktionen kam erwartungsgemäß aus Israel. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu lobte Trumps "mutiges" Vorgehen. Er nannte den IStGH auf der Plattform X "korrupt", "antiamerikanisch und antisemitisch". Die "rücksichtslose Kampagne" des IStGH gegen Israel sei ein Probelauf für Maßnahmen gegen die USA, meinte Netanjahu.

Für den IStGH kamen die Sanktionen nicht überraschend. Er soll Medienberichten zufolge die Gehälter seiner rund 900 Mitarbeiter auch bereits drei Monate im Voraus bezahlt haben, da eine Unterbrechung der Finanzdienstleistungen über US-Banken befürchtet worden war. 

Kurz nach Trumps Wiederwahl hatte Gerichtspräsidentin Tomoko Akane vor "drakonischen wirtschaftlichen Sanktionen" der USA gewarnt. Diese würden alle Ermittlungen aufs Spiel setzen und die Existenz des Gerichtshofes gefährden.

Auch Völkerrechtler Ambos sieht ein enormes Bedrohungspotenzial. "Mit den Sanktionen, deren Auswirkungen man noch nicht abschätzen kann, steht die Funktionsfähigkeit der Anklagebehörde und des Gerichts insgesamt auf dem Spiel", sagt Ambos. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Vertragsstaaten dazu verhalten. 

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Trump-Sanktionen gegen den IStGH: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56548 (abgerufen am: 17.03.2025 )

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