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Razzia beim Anwalt des US-Präsidenten: Ent­schei­dung bei Trump-Unter­su­chungen naht

10.04.2018

FBI Wappen

(c) Dave Newman - stock.adobe.com

Show-Down im Anwaltsbüro des US-Präsidenten: Bundesermittler haben am Montag das Büro von Michael Cohen durchsucht. Den Tipp hatte Russland-Sonderermittler Robert Mueller gegeben. Das lässt den Präsidenten vor Wut schäumen.

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Donald Trump schäumt vor Wut: FBI-Ermittler haben am Montag das Büro, die Wohnung und das Hotelzimmer seines Freundes, Vertrauten, Rechtsbeistandes und Ausputzers Michael Cohen durchsucht.

Nach den Berichten vieler US-Medien war das fast so, als hätte das FBI die Durchsuchungsbefehle beim Präsidenten selbst durchgesetzt. "Eine Schande", sei das, sagt Trump. Jetzt müsse man sehen, was passiert. Möglicherweise bringen die Ermittlungen eine Entwicklung ins Rollen.

Der Tipp kam von Sonderermittler Robert Mueller. Bei dessen Ermittlungen über eine mögliche Einmischung Russlands in die Präsidentschaftswahlen 2016 gab es Hinweise auf Weiteres. Mueller, so berichtete es etwa die New York Times, gab das an den stellvertretenden Justizminister und Aufseher der Russland-Ermittlungen, Rod Rosenstein, weiter. Dieser beauftragte den Generalstaatsanwalt in New York mit den weiteren Ermittlungen gegen Cohen. So kam es zur Razzia.

Trumps Anwalt braucht einen Anwalt

Trump faucht nun gegen Rosenstein und Mueller. "Das werden wir sehen", sagt er auf die Frage, ob er nun den Sonderermittler oder den stellvertretenden Justizminister feuern werde. In der Lesart Trumps und seiner konservativen Hausmedien ist die Durchsuchung beim Anwalt ein Anflug von Polizeistaat. Sensible Konversationen zwischen Mandaten und ihren Rechtsbeiständen seien für die Ermittler im Rechtsstaat tabu.

Trumps Anwalt Michael Cohen braucht nun selbst einen Anwalt. Der Jurist Stephen Ryan meldete sich auch sogleich öffentlich zu Wort und verurteilte die Durchsuchungen als "völlig unangebracht und unnötig". Cohen habe bisher mit allen Regierungsstellen voll kooperiert, sich unter Eid im Kongress vernehmen lassen und Tausende Dokumente übergeben. Die Razzia habe dazu geführt, dass unnötigerweise sensibles und geschütztes Material, das dem besonderen Schutz zwischen Anwalt und Mandaten unterliege, beschlagnahmt worden sei.

"Eine Reihe von Durchsuchungsbefehlen", sei ausgeführt worden, wie es Ryan beschrieb. Nach Informationen der New York Times ging es dabei auch um eine angebliche Schweigegeldzahlung von 130.000 Dollar, die Cohen nach eigener Darstellung kurz vor der Wahl an das Pornosternchen Stormy Daniels getätigt hat, nach Lage der Dinge für Trump. Nach Auffassung vieler Juristen könnte das eine illegale Wahlkampfspende gewesen sein. Auch um 150.000 Dollar aus der Ukraine soll es gehen, die Trumps Lager im Jahr 2015 für einen Auftritt des Kandidaten in einer nach Kiew übertragenen Videoschalte bekommen haben soll.

Auch Steuerunterlagen beschlagnahmt

Den Ermittlern sind daneben aber auch Steuerunterlagen in die Hände gefallen. Möglicherweise handelt es sich dabei auch um solche Informationen, die Trump aus nicht genannten Gründen und gegen alle Gepflogenheiten bisher nicht veröffentlicht hat. Unter Umständen könnten beschlagnahmte Mailwechsel auch den Präsidenten der öffentlichen Lüge überführen. Unklar ist jedoch, inwieweit die Informationen juristisch verwendet werden können.

Die Durchsuchung eines Anwaltsbüros gilt als besonders ungewöhnlich, weil die Konversationen zwischen Rechtsvertretern und ihren Klienten nach US-Recht besonders geschützt sind.

Nach Einschätzung von Justizexperten in den USA könnte die neue Entwicklung nun gravierende Folgeentscheidungen nach sich ziehen. Sollte Trump tatsächlich zu dem Schluss kommen, Mueller oder Rosenstein hätten ihre Kompetenzen überschritten und sollte er beide oder einen der beiden entlassen, dann könnte es zum Show-Down kommen: Auch in der eigenen Partei ist Trumps Rolle in der Russland-Affäre höchst umstritten.

dpa/hs/LTO-Redaktion

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Razzia beim Anwalt des US-Präsidenten: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27955 (abgerufen am: 04.09.2026 )

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