Schweren Herzens sieht sich der Käufer des edlen Trakehnerhengstes"Kaiser Milton" gezwungen, das Tier zurückzugeben, da das Pferd schon beim Verkauf krank gewesen sei. Davon will der Verkäufer aber nichts wissen - und verlangt 382.000 Euro.
Um den edlen Trakehnerhengst "Kaiser Milton" rankt sich ein langer juristischer Streit: Am Donnerstag scheiterte eine Güteverhandlung vor dem Landgericht (LG) Kiel. Die Fronten scheinen verhärtet. Der Käufer, der das Pferd 2017 auf einer Auktion für 320.000 Euro erwarb, ist der Auffassung, dass Kaiser Milton schon damals an einem Herzfehler und chronischer Lahmheit litt. Er begehrt daher die Rücknahme des Hengstes durch den Verkäufer und verweigert die Kaufpreiszahlung.
Ganz anderer Meinung ist der niederländische Verkäufer. Er verlangt den Kaufpreis. Neben Mehrwertsteuer und Versicherungsprämie beläuft sich dieser auf knapp 382.000 Euro. Aus tierärtzlicher Sicht habe der Herzfehler keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Pferdes und sei daher zu vernachlässigen, berufen sich dessen Anwälte auf ein tierärztliches Gutachten. Und auch den Vorwurf, Kaiser Milton lahme, hält der Verkäufer für aus der Luft gegriffen: Auch das hätten tierärtzliche Untersuchungen nicht feststellen können.
Käufer: "Hätte sogar noch 50.000 Euro mehr bezahlt"
Der Käufer sieht sich dennoch dazu gezwungen, Kaiser Milton zurückzugeben. Als Betreiber eines Gestüts müsse er wirtschaftlich denken. Deshalb kommt für ihn auch nicht die vom Gericht vorgeschlagene Kaufpreisminderung in Betracht. Die Entscheidung, sich von dem Pferd wieder zu trennen, sei ihm jedoch schwer gefallen. Ihm habe das Tier so gut gefallen, dass er sogar bereit gewesen wäre, 50.000 Euro mehr zu zahlen.
Nun muss der Käufer beweisen, dass der Hengst bereits bei Übergabe krank war. Der Vorsitzende Richter Ulf Müller kündigte an, am 22. November zu entscheiden, wie es weitergeht. Am wahrscheinlichsten sei die Eröffnung eines Beweisverfahrens, in dem ein Sachverständiger die Gesundheit des Tieres untersucht. Bis ein entsprechendes Gutachten vorliegt, dürfen nach Ansicht von Richter Müller noch Monate vergehen.
Der Tierkauf beschäftigt immer wieder die deutschen Gerichte. In dem meisten Fällen geht es um den Zustand des Tieres im Zeitpunkt der für die Gewährleistungsrechte des Käufers entscheidenden Übergabe. Zuletzt musste das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entscheiden, ob ein zweieinhalb Jahre altes Pferd als "neu" oder "gebraucht" einzustufen sei.
dpa/tik/LTO-Redaktion
LG Kiel zum Kauf eines Trakehnerhengstes: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31477 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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