Die Ministerrunde beschloss am Mittwoch eine Änderung des TKG. Hintergrund ist eine Entscheidung des BVerfG. Die Karlsruher Richter hatten zu Beginn des Jahres entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten teilweise verfassungswidrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab der Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz (TKG) bis 30. Juni 2013 nachzubessern. Darin wird nun an einigen Stellen klargestellt, in welchen Fällen welche Zugriffsrechte gelten.
Die Karlsruher Richter hatten unter anderem eine Vorschrift für verfassungswidrig erklärt, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Als unzulässig werteten sie auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse - diese identifiziert jeden Internet-Nutzer, wird aber regelmäßig gewechselt.
Diesen Einwänden aus Karlsruhe folgte die Regierung und überarbeitete das Gesetz. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, es gehe nicht um eine Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste, sondern nur um eine Präzisierung der Rechtslage.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Änderung des TKG: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7380 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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