Thüringer Verfassungsgerichtshof: Ver­fas­sungs­feinde-Klausel im Refe­ren­da­riat kommt vor Gericht

19.08.2025

Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert, soll in Thüringen keine Zulassung für den juristischen Vorbereitungsdienst erhalten. Die AfD-Fraktion hält diese Regelung für verfassungswidrig.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) überprüft eine Regelung, wonach Bewerber nicht für den juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) im Sinne des Grundgesetzes tätig sind (Az. VerfGH 9/25). Die Verhandlung ist für den 10. September angesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof in Weimar mit.

Die Thüringer AfD-Fraktion sieht in der einschlägigen Norm – § 8 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) – einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Es handelt es sich also um ein abstraktes Normenkontrollverfahren. Der Normtext lautet: "Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen, (…) die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind (…)." Die Regelung wurde im Dezember 2022 eingeführt und war seit jeher umstritten. 

Bundesweit war die Verfassungstreue von Rechtsreferendaren in der vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Erst vor knapp einem Jahr entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): Auch Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst müssen Mindestanforderungen an eine Verfassungstreuepflicht erfüllen. Daran fehlt es, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Der konkrete Fall betraf einen Parteifunktionär von "Der III. Weg" (Urt. v. 10.10.2024, Az. BVerwG 2 C 15.23). Die Entscheidung wurde bei LTO sowohl kritisch als auch eher positiv kommentiert. 

Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz einen ähnlich gelagerten Fall: ein Diplomjurist, der zeitweise Mitglied der AfD-Jugendorganisation war und menschenverachtende Texte veröffentlicht hatte, wurde nicht zum Referendariat zugelassen.

jb/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Thüringer Verfassungsgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57935 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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