Verfassungsgerichtshof Thüringen: Babys im Landtag

25.05.2020

Wohin mit dem Baby, wenn Landtagssitzung ist, fragte sich eine Thüringer Abgeordnete und Mutter - und nahm ihren kleinen Sohn mit in den Plenarsaal. Der Rauswurf folgte prompt. Die Frage, ob das rechtens war, mündete nun in einem Vergleich.

Nicht mit Baby? Thüringens damaliger Landtagspräsident Christian Carius hatte im August 2018 die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling des Plenarsaals verwiesen. Der Grund: Sie war mit ihrem wenige Wochen alten Sohn zur Landtagssitzung erschienen. Der Vorfall hatte heftige Reaktionen ausgelöst - und ein juristisches Nachspiel.

Thüringens höchste Richter befassten sich am Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Weimar daraufhin mit der Frage, ob der Rauswurf der Abgeordneten rechtens war. Nach einem Vergleich ist es nun - wie in manchen anderen Bundesländern - auch in Thüringen möglich, dass Abgeordnete, die Eltern sind, ihre Kleinkinder mit zu Landtagsdebatten und -abstimmungen nehmen können. Allerdings dürfen die Kleinen die Landtagssitzung nicht überbordend stören.

Neben Henfling hatte auch die Landtagsfraktion der Grünen Verfassungsklage eingereicht. "Es gibt keinen Mutterschutz und keine Elternzeit für Abgeordnete. Wenn sie ein Kleinkind haben, müssen sie an Landtagssitzungen teilnehmen", sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, auf Anfrage.

Das Ergebnis der Verhandlung am Thüringer VerfGH lautete am Montag, dass Thüringer Landtagsabgeordnete fortan das Recht haben, ihre Babys zu Landtagssitzungen mitzubringen. Die Richter schlugen einen Vergleich in dem Rechtsstreit vor: Das Mitnahmerecht solle für Kinder im Alter bis zu einem Jahr gelten, wenn sie die Sitzungen des Parlaments nicht stören. Beide Seiten akzeptierten den Vergleich. Er enthält zudem den Passus, dass die Thüringer Landtagspräsidentin bei älteren Kindern nach ihrem Ermessen entscheidet, ob sie zu einer Plenarsitzung mitgebracht werden dürfen.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsgerichtshof Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41707 (abgerufen am: 14.12.2024 )

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