Thüringen: Sonntagsbrötchen künftig schon ab sieben Uhr

17.09.2011

Die Thüringer sollen nach einem Gesetzentwurf des Landesregierung ihre Brötchen künftig am Sonntag schon um sieben statt bisher um acht Uhr kaufen dürfen. Außerdem will die Große Koalition den Kommunen mehr Freiheit bei der Festlegung verkaufsoffener Sonntage geben.

Bei der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes am Freitag sprach Sozialministerin Heike Taubert (SPD) von einer "eher zurückhaltenden Änderung", um die Interessen von Händlern und Beschäftigten zu berücksichtigen. Linke und FDP griffen sich in der Debatte heftig an.

Brötchen sollen künftig an Sonntagen ab sieben Uhr und nicht erst ab acht Uhr verkauft werden dürfen. Der Entwurf schreibt außerdem mindestens einen freien Samstag pro Monat für Beschäftigte im Einzelhandel vor.

Die FDP-Abgeordnete Hitzing sprach von einem "Minimalkompromiss". Es sei nicht verständlich, wieso Beschäftigte im Handel anders geschützt werden müssten als Beschäftigte in der Gastronomie, Krankenhäusern oder Landwirtschaft. Der CDU-Abgeordnete Gerhard Günther sprach sich dafür aus, zwei freie Samstage pro Monat festzulegen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst zu nehmen. Die Linke-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als "Alibi-Gesetz" und warb für einen eigenen Entwurf mit noch weitergehenden Beschränkungen der Arbeitszeiten.

Der Entwurf gibt vor allem Kommunen mehr Freiheit bei der Festlegung verkaufsoffener Sonntage etwa für Ortsteile kreisfreier Städte. Außerdem sollen die Kommunen künftig entscheiden dürfen, ob sie im Advent den ersten oder zweiten Sonntag für verkaufsoffen erklären. Bislang war der Weihnachtseinkauf nur am ersten Adventssonntag möglich.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4323 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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