Keine Ausnahmeregelung: IHK wehren sich gegen Prü­fung durch Rech­nungs­hof

04.09.2015

Auch eine Körperschaft muss sich durchleuchten lassen, sagt der Chef des Thüringer Rechnungshofs Sebastian Dette - und will erstmals die Industrie- und Handelskammern prüfen lassen. Die Betroffenen sind wenig begeistert.

Die Industrie- und Handelskammern Erfurt und Südthüringen wehren sich gegen eine geplante Prüfung durch den Landesrechnungshof. Sie sähen kein Prüfungsrecht der Behörde, berichtete die Ostthüringer Zeitung am Freitag.

Rechnungshofpräsident Sebastian Dette bestätigte den Bericht und verwies auf Landeshaushaltsordnung und ein Landesgesetz zum IHK-Recht, die die Prüfung ausdrücklich erlaubten. Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem bayerischen Fall die Rechnungshofprüfung erlaubt, falls nicht Landesrecht ausdrücklich eine Ausnahme vorsehe. Thüringen habe aber eine noch klarere Rechtslage als andere Bundesländer, sagte Dette.

Die beiden Kammern verwiesen auf die Möglichkeit, über das Wirtschaftsministerium eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Dafür sei die Zustimmung des Rechnungshofes nötig. Dette sagte aber, dass es diese Zustimmung nicht gebe. Bald werde die Prüfungsanfrage bestandskräftig, falls die Kammern nicht dagegen klagten. "Ich hoffe aber auf Einsicht", sagte Dette.

Bisher keine Prüfung in Thüringen

Aus Sicht der Kammern spricht vor allem ein fehlendes "erhebliches finanzielles Interesse" des Landes gegen eine Prüfung durch den Landesrechnungshof. Die Jahresrechnungen der Kammern würden bereits durch eine Rechnungsprüfungsstelle im Auftrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages geprüft. Die beiden Kammern schlugen vor, dass der Rechnungshof an den Auftakt- und Abschlussgesprächen dieser Prüfungen teilnehmen könne.

Bisher hatte der Rechnungshof keine der drei Kammern in Thüringen geprüft. Die Ostthüringer IHK hatte keine Ausnahmeregelung beantragt. Die Linke-Fraktion im Landtag unterstützte die geplante Prüfung als "Beitrag zu Transparenz", der gerade wegen der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern nötig sei. Die Grünen-Fraktion forderte, dass der Rechnungshof seine Prüfrechte ungehindert ausüben müsse. Die Kammern sollten sich nicht verwehren. DGB-Landeschef Sandro Witt sagte, der Widerstand der Kammern nähre die Vermutung, dass bei ihnen etwas nicht in Ordnung sei.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Keine Ausnahmeregelung: IHK wehren sich gegen Prüfung durch Rechnungshof . In: Legal Tribune Online, 04.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16814/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen