Der AfD-Politiker Thomas Seitz verletzte durch rassistische Äußerungen möglicherweise seine Neutralitätspflicht als Beamter. Sein Dienstherr will ihn nun loswerden; das zuständige Gericht hält eine Verurteilung für möglich.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz könnte seinen Status als verbeamteter Staatsanwalt in Baden-Württemberg verlieren. Das Richterdienstgericht (RDG) in Karlsruhe hält eine Klage des Landesjustizministeriums mit Blick auf die Vorwürfe, wonach Seitz seine Neutralitätspflicht verletzt habe, jedenfalls für zulässig.
Seitz, der früher als Staatsanwalt tätig war, äußerte sich in der Zeit zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage wiederholt in politisch fragwürdiger Weise. Seitz selbst ist der Auffassung, seine Äußerungen seien zwar diskutabel, angesichts der aufgeheizten Stimmungslage während des Wahlkampfes aber noch von seinem Recht umfasst, sich auch in drastischer Weise politisch zu äußern.
"Quotenneger" und "Gesinnungsjustiz": nichts mit Verfassungstreue zu tun?
Das sieht sein Dienstherr anders. Das Ressort um Justizminister Guido Wolf (CDU) sieht in Äußerungen wie "Quotenneger" und "Gesinnungsjustiz" die Pflicht zur politischen Mäßigung und Neutralität verletzt. "Ein Staatsanwalt, der sich wiederholt rassistisch äußert, der dem Staat die Daseinsberechtigung abspricht und die Justiz delegitimiert, kann sein Amt nicht objektiv, unvoreingenommen und neutral wahrnehmen", argumentierte das Justizministerium. Seitz habe ein Menschenbild, das dem Grundgesetz diametral entgegensteht.
In der Tendenz sieht das auch die Vorsitzende Richterin am RDG so: "Es spricht einiges dafür, dass die Grenzen der Neutralitätspflicht überschritten sein könnten." Denn hinzu komme, dass Seitz auf manchen Fotos mit Robe und Gesetzestext erscheint. Ein unbeteiligter Leser sei geneigt, einen Beitrag ernster zu nehmen, wenn er von einem Staatsanwalt kommt - denn der habe einen Reputations- und Vertrauensvorsprung, so die Richterin.
Seitz hingegen weist jegliche Vorwürfe von sich. Für den Vorwurf, er stelle alle Migranten unter Generalverdacht, gebe es keinen Anhaltspunkt. "Sie werden nicht einen Fall auftun können, wo ich mein Handeln im Amt davon hätte leiten lassen, wen ich vor mir habe", sagte er über seine bisherige Zeit als Staatsanwalt. Viele der angeführten Zitate und Begriffe seien aus dem Kontext gerissen worden, so Seitz weiter. "Ich sehe mich erheblich in meiner persönlichen Ehre angegriffen, wenn mir unterstellt wird, dass ich eine staatsfeindliche Gesinnung habe".
Seitz ist nicht der erste AfD-Poltiker, der durch Äußerungen in seinem Amt als Rechtspflegeorgan auffällig wurde. Auch der Richter und Bundestagsabgeordnete Jens Maier erregte in der Vergangenheit durch fragwürdige politische Äußerungen Aufmerksamkeit.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Hetze im Wahlkampf?: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30321 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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