Thomas Fischer: Deut­sch­lands bekann­tester BGH-Richter hört auf

von Pia Lorenz

10.03.2017

Der Vorsitz des 2. Strafsenats am BGH wird wieder vakant. Nach nicht einmal vier Jahren auf diesem Posten geht Thomas Fischer Ende April vorzeitig in den Ruhestand.

Prof. Dr. Thomas Fischer, streitbarer Bundesrichter und umstrittener Kolumnist bei Zeit Online, hat einen Antrag auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gestellt. Mit seinem 64. Geburtstag am 29. April will der einzige Autor eines der bekanntesten deutschen Strafrechtskommentare und damit mit hoher Wahrscheinlichkeit der Bundesrichter, der nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2016 275.400 Euro mit Nebentätigkeiten verdiente, aus dem Amt scheiden.*

Nach LTO-Informationen ist Fischer bereits seit Wochen krankgeschrieben. Es ist kein Geheimnis, dass der 63-Jährige immer wieder gesundheitliche Probleme hat. Der Grund für sein vorzeitiges Ausscheiden müssen sie aber nicht sein.

Er sei amtsmüde, heißt es aus dem Karlsruher Umfeld vorsichtig. In einer E-Mail an Vertraute soll Fischer seinen verfrühten Abgang auch mit seinem schwierigen Verhältnis zu anderen Richtern begründet haben.

Update, 14:27 Uhr (daher auch Teaser angepasst): Fischer selbst teilte zwischenzeitlich mit, er "bestimme den Zeitpunkt des Ausscheidens lieber selbst als ihn vom Zeitablauf bestimmen zu lassen, und ich möchte Menschen, denen dies Anlass zum Herunterzählen der Tage meines letzten Dienstjahrs wäre, diese Freude nicht machen".

Die fachlichen Qualifikationen des Ausnahmejuristen bezweifelt niemand. In BGH-Kreisen wirft man Fischer, der Strafrichter im Allgemeinen sowie andere BGH-Senate im Besonderen öffentlich kritisiert, aber seit Jahren vor allem mangelnde Teamfähigkeit vor. Damit, dass er nicht integrativ genug sei, hatte auch der ehemalige BGH-Präsident Klaus Tolksdorf im Jahr 2011 seine Empfehlung begründet, nicht dem damaligen stellvertretenden Vorsitzenden Fischer den Vorsitz des 2. Senats zu übertragen, nachdem Ruth Rissing van Saan in den Ruhestand gegangen war. Mit seinem über zwei Jahre dauernden Kampf gegen die Bewertung Tolksdorfs wurde Fischer auch über Juristenkreise hinaus bekannt. Im Sommer 2013 wurde Fischer zum Senatsvorsitzenden ernannt, Tolksdorf ging im Sommer 2014 plangemäß in Ruhestand. Nach dem öffentlich ausgetragenen Machtkampf fiel sein Abschied damals verhalten aus.

Dass Thomas Fischer vor seinem Eintritt in den Ruhestand noch einmal beim BGH erscheinen wird, erwarten Amtskollegen nicht.

Mit Materialien von dpa

*Satz kurz nach Veröffentlichung geändert, 10.03.2017, 10:56h.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Thomas Fischer: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22335 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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