Der frühere Reemtsma-Entführer steht möglicherweise bald wegen versuchten Mordes vor Gericht. Es geht um Überfälle auf Geldtransporter. Eine entsprechende Anklage wurde am Donnerstag von der Kölner Staatsanwaltschaft erhoben.
Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist wegen dreier Überfälle auf Geldtransporter angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm unter anderem versuchten Mord und besonders schweren Raub vor, teilte am Donnerstag das Landgericht (LG) Köln mit.
Im Mai war Drach von den Niederlanden an Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er im Februar in einer Amsterdamer Wohnung festgenommen worden war. Seitdem sitzt er in Köln in Untersuchungshaft. Mitangeklagt ist ein 52 Jahre alter Niederländer, der ihm geholfen haben soll.
1996 hatte Drach zusammen mit Komplizen den Hamburger Erben der Tabak-Dynastie, Jan Philipp Reemtsma, entführt. Dafür war er zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Mögliche Verwicklung in Geldtransporter-Überfälle
Der in Erftstadt bei Köln geborene Drach soll 2018 und 2019 drei Überfälle auf Geldtransporte in Köln und Frankfurt am Main begangen haben. Der Vorwurf des versuchten Mordes bezieht sich auf den Überfall in Frankfurt.
Dabei soll Drach dem Geldboten die Geldkassette entrissen haben und dann weggelaufen sein. Der Geldbote habe daraufhin einen Schuss auf den flüchtenden Drach abgegeben. Daraufhin habe dieser im Laufen auf den Geldboten geschossen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen.
Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Habgier und Verdeckungsabsicht. Zudem werden Drach angelastet: besonders schwerer Raub in drei Fällen, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in zwei Fällen, Verstoß gegen das Waffengesetz, Urkundenfälschung und Brandstiftung in drei Fällen.
Zuletzt musste sich Drach unter anderem vor dem BGH dafür verantworten, aus der Haft heraus einen ehemaligen Mitgefangenen zu einer räuberischen Erpressung seines jüngeren Bruders angestiftet zu haben.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Früherer Reemtsma-Entführer: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46103 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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