Politik kündigt Rechtsgrundlage an: Testpf­licht für alle Rei­se­rück­keh­rer ab August?

28.07.2021

Egal ob mit Auto, Bahn oder Flugzeug: Künftig sollen sich alle Reiserückkehrenden testen lassen. Laut Markus Söder soll ab August eine neue Rechtsgrundlage dafür gelten. Wie es mit Geimpften und Genesenen aussieht, ist aber unklar.

Urlauber müssen sich bereits ab kommendem Monat auf erweiterte Testpflichten bei der Rückkehr nach Deutschland gefasst machen. Der Bund habe zugesichert, er werde bis zum 1. August alles probieren, um eine einheitliche Testpflicht einzuführen, "nicht nur für Flugreisen sondern auch beispielsweise für alles, was an normalem Autoweg oder Bahnweg kommt", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstagabend in den ARD-Tagesthemen. Am Nachmittag sei ihm mitgeteilt worden, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werde, damit die Umsetzung zum 1. August klappe.

Söder sagte: "Die Regel ist ja relativ einfach: Jeder braucht einen Test, der sozusagen wieder anreist, ob er mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug kommt." Er glaube, dass das jetzt verständlicher, klarer und sicherer sei. Derzeit gilt die Testpflicht nur für Menschen, die per Flugzeug nach Deutschland einreisen.

Söder äußerte sich nicht explizit dazu, wie Geimpfte und Genesene künftig behandelt werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte der Bild (Mittwoch) gesagt: "Wer nachweislich geimpft oder genesen ist, braucht natürlich keinen Test."

Söder sagte weiter, das ursprünglich angedachte Datum für eine Einreiseverordnung ab 11. September wäre "ein Witz gewesen". "Da ist der Urlaub vorbei, selbst in den Ländern mit späten Ferien." Die Länder hätten Druck gemacht, weil sie eine verlässliche Basis für die Einreise bräuchten.

Seehofer und auch Söder sagten, die Kontrollen sollten im Individualverkehr stichpunktartig erfolgen. Stationäre Grenzkontrollen wolle keiner und mache auch keiner, sagte Söder.

Eine Rechtsgrundlage muss her

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte der Rheinischen Post (Mittwoch): "Reisemobilität bleibt ein wesentlicher Faktor bei der neuerlichen Zunahme der Neuinfektionen in Deutschland und Europa." Deswegen sei es richtig, die Testpflicht auf alle Reisenden auszuweiten.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sagte am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin: "Auch wir als SPD - inklusive der Justizministerin - wollen, dass das Reisen sicherer wird. Und das bedeutet, die Testpflicht auszuweiten." Aber das müsse rechtlich sauber und verhältnismäßig sein. Es sei jetzt am Bundesgesundheitsminister, eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. "Und dann sind wir aber auch sehr schnell handlungs- und umsetzungsfähig, dass diese erweiterten Tests für Reiserückkehrer auch kommen." Erste Entwürfe seien nicht ordentlich gewesen. Da müsse jetzt schnell nachgearbeitet werden.

Bei den Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland gilt bereits ab Mittwoch eine kleinere Änderung bei den Quarantäne-Vorgaben. Wer aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten kommt, kann die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nun mit einem negativen Test vorzeitig beenden, wenn die Region noch während der Quarantänezeit herabgestuft wird - zu einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet mit hohen Infektionszahlen. Grundsätzlich ist vorzeitiges "Freitesten" für Einreisende aus Virusvariantengebieten sonst nicht möglich.

Welche Regionen die Bundesregierung als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete mit Vorgaben zu Tests und Quarantäne erklärt, veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) im Internet. Derzeit sind unter anderem Südafrika und Brasilien Virusvariantengebiete.

Im vergangenen Sommer wurde die Testpflicht für Reiserückkehrer und Reiserückkehrerinnen aus Risikogebieten eingeführt. Dass das verfassungskonform ist, hatte auch das Bundesverfassungsgericht vorläufig im Eilverfahren entschieden.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Politik kündigt Rechtsgrundlage an: Testpflicht für alle Reiserückkehrer ab August? . In: Legal Tribune Online, 28.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45588/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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