Bundeswehreinsatz im Innern?: Alte Debatte flammt wieder auf

20.11.2015

Welche Folgen hat der IS-Terror in Paris für Deutschland? Neben schärferen Terrorgesetzen, Auslandseinsätzen, Grenzkontrollen und weiteren Maßnahmen wird nun ein weiteres bekanntes Thema diskutiert: die Bundeswehr im Inland.

Die Gedanken sind nicht neu, genauer gesagt schon gut zwei Jahrzehnte alt, aber die Aufregung ist immer wieder gleich. Es geht darum, ob die Bundeswehr im Terrorfall auch im Inland eingesetzt werden darf und soll.

Dieses Mal kam die Forderung unter anderem von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): "Wenn wir eine Situation hätten wie Paris, möglicherweise mit Anschlägen an drei bis vier Orten, wird man darüber nachdenken müssen, ob unsere polizeilichen Fähigkeiten ausreichen", sagte der 73-Jährige laut Rheinische Post in Düsseldorf. Er hätte gern absolute Klarheit und Sicherheit für einen solchen Fall.

Vorschlag trifft auf breite Ablehnung

Grünen-Chef Cem Özdemir warnt bei n-tv: "Jetzt nicht wieder die alten Textbausteine aus der Vergangenheit hervorholen, was man schon immer mal sagen wollte." Und Linksfraktionsvize Jan Korte sagt: "Seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts quälen Schäuble und andere aus der Union nach jedem Anschlag die Öffentlichkeit und vor allem das Grundgesetz mit ihrer Forderung, die Bundeswehr im Innern einsetzen zu dürfen."

Als Innenminister habe Schäuble auf Überwachung statt Sicherheitspersonal gesetzt und als Finanzminister sei er mitverantwortlich für die Sparpolitik bei der Polizei. Die Polizei brauche eben ausreichend Personal, finden Linke und Grüne.

Weder Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch seine Parteigenossen von der SPD können der Forderung etwas abgewinnen: "Einen Bundeswehreinsatz im Innern braucht es nicht. Das scheint Härte zu demonstrieren. Deswegen kommen Scharfmacher damit gerne um die Ecke, wenn ihnen nichts anderes einfällt", sagt SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi der Deutschen Presse-Agentur.

Ähnlich äußerte sich auch Schäubles Parteikollege und Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der für die Bundeswehr im Inneren ebenfalls derzeit "keinen Bedarf" sieht. Grundsätzlich beklagt der Ressortchef "Pawlowsche Reflexdebatten" rund um die Sicherheit. Einige schrien reflexartig auf, wenn es um Videoüberwachung und Schleierfahndung gehe, andere riefen nach Anschlägen sofort nach neuen Gesetzen. Er rät: "In keines dieser Extreme verfallen."

Ist Terror ein "besonders schwerer Unglücksfall"?

Die Deutschen tun sich schwer mit der Vorstellung, Soldaten könnten Polizeiaufgaben übernehmen beziehungsweise ihre Ausbildung zur Kriegsführung im Inland praktizieren. Die Schrecken der Nazi-Diktatur haben zu sehr engen Grenzen und strengen Vorgaben im Grundgesetz geführt.

Wie auch frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in der Thüringer Allgemeinen betonte, ist es aber bereits jetzt möglich, dass die Bundeswehr auf Anforderung eines Bundeslands oder der Bundesregierung Amtshilfe bei drohenden schweren Unglücksfällen leisten kann.

Danach sind auch solche Einsätze denkbar, die nicht unter Art. 115a des Grundgesetzes (GG) im Verteidigungsfall fallen, wenn "das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht".

Nach Art. 87a GG darf die Regierung die Streitkräfte auch zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung "beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärischer bewaffneter Aufständischer einsetzen". Und Art. 35 GG erlaubt Amtshilfe der Bundeswehr "bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall". 

BVerfG hält Einsatz grundsätzlich für möglich

Zu der Frage, wie es in dem Fall des Angriffs durch Terroristen aussieht, hat das Bundesverfassungsgericht 2012 geurteilt, dass der Einsatz von militärischen Mitteln im Inland in "äußersten Ausnahmefällen" von "katastrophischen Dimensionen" erlaubt sei.

Daher äußerte sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Donnerstag bei einem Auftritt in Rom folgerichtig, der bestehende Gesetzesrahmen lasse es zu, "bei katastrophischen Umständen die Bundeswehr tatsächlich auch einzusetzen".

Experten hatten aber 2012 gemahnt, die Regierung solle eine Grundgesetzänderung entsprechend des - damals umstrittenen - Verfassungsgerichtsurteil anstrengen, weil im Ernstfall zu viel Zeit mit Debatten vergeudet würde. Die Regierung verzichtete aber darauf. Nun scheiden sich im Kabinett die Geister an diesem hochsensiblen Thema. Bundeskanzlerin hat sich bisher noch nicht geäußert.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeswehreinsatz im Innern?: Alte Debatte flammt wieder auf . In: Legal Tribune Online, 20.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17616/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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