Geplanter Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert in Wien: Ange­klagter im Taylor-Swift-Ter­r­or­pro­zess wollte "Held" werden

12.05.2026

Eine fast fertiggestellte Bombe, Messer und ein Lkw: In Österreich steht ein 21-Jähriger wegen Anschlagsplänen rund um Taylor-Swift-Konzerte vor Gericht. Nun sprach er über seine Motive. Er wollte nach eigenen Angaben vor dem IS als “Held” gelten.

Im Prozess um die wegen Terrorgefahr abgesagten Konzerte von US-Star Taylor Swift in Wien hat sich der Hauptverdächtige zu seinen Motiven geäußert. "Ich wollte mich so stark wie möglich bewaffnen, damit ich groß rauskomme", sagte der 21-Jährige laut Nachrichtenagentur APA vor dem Landesgericht Wiener Neustadt zu seinen Anschlagsplänen.

Er habe vor der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) wie ein Held dastehen und berühmt werden wollen. “Die größte Idee wäre, mit einem Lkw, bewaffnet, mit Bomben und Messern.” Schon Wochen vor der dreitägigen Konzert-Serie, die Anfang August 2024 im Happel-Stadion über die Bühne hätte gehen sollen, hatte Beran A. nach eigenen Worten Kontakt mit einer Security-Firma aufgenommen, um sich als Sicherheitsmitarbeiter einzuschleusen und die Örtlichkeit in Augenschein nehmen zu können. Davon habe er aber wieder Abstand genommen.

Absage von Konzert mit 200.000 Besuchern

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Österreicher mit nordmazedonischen Wurzeln bei seiner Festnahme eine Schrapnell-Bombe fast fertiggestellt. Ziel waren nach bisherigen Ermittlungen die Swift-Fans vor dem Konzertgelände. Der Terrorakt sollte am 9. August 2024 erfolgen, dem Datum des zweiten von drei Swift-Konzerten im Ernst-Happel-Stadion. Nach damaliger Darstellung der Regierung war die Bedrohungslage "sehr ernst". Sicherheitshalber wurden alle drei Konzerte in Wien mit erwarteten 200.000 Besuchern vom Veranstalter abgesagt. 

Die Anklage wirft dem Mann nach Medienberichten unter anderem Terrorismusdelikte im Zusammenhang mit dem IS vor; bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft soll ihm außerdem vorhalten, Sprengstoff hergestellt, den Kauf von Waffen versucht und IS-Propaganda verbreitet zu haben. 

Hohe Haftstrafe möglich

Rechtlich geht es nach österreichischem Strafrecht vor allem um Terrorismusvorwürfe. In Betracht kommen dabei insbesondere Delikte im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung nach § 278b Strafgesetzbuch (StGB-Österreich) sowie terroristische Straftaten nach § 278c StGB. § 278c StGB erfasst bestimmte schwere Straftaten – etwa Mord, schwere Körperverletzungen oder gemeingefährliche Delikte –, wenn sie mit terroristischem Vorsatz begangen werden sollen. Für die Einordnung ist also nicht nur entscheidend, welche Mittel vorbereitet worden sein sollen, sondern auch, ob die Tat nach der Anklage terroristischen Zielen dienen sollte.

Dem Angeklagten drohen bis zu 20 Jahre Haft. Am 28. Mai 2026 könnte ein Urteil fallen. Bis dahin muss das Gericht insbesondere klären, wie weit die Vorbereitungen tatsächlich gediehen waren, welche Rolle eine mögliche IS-Anbindung spielte und welche rechtliche Bedeutung den vom Angeklagten geschilderten Motiven zukommt. Für die Strafbarkeit terroristischer Delikte ist Ruhmsucht für sich genommen nicht entscheidend; sie kann aber für die Bewertung von Tatmotivation, Gefährlichkeit und Strafzumessung eine Rolle spielen.

Bereits im August letzten Jahres wurde in Berlin ein Jugendlicher, der dem Beran A. Anleitungen zum Bau von Bomben geschickt hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

dpa/fz-LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geplanter Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert in Wien: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59955 (abgerufen am: 16.06.2026 )

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