Im Nachgang zu der umstrittenen Fernsehserie ist ein 42-Jähriger am Dienstag vom AG München wegen versuchten sexuellen Missbrauchs zu drei Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 1.000 Euro verurteilt worden.
Eine Journalistin hatte für den TV-Sender RTL 2 unter dem Profil einer 13-Jährigen auf der Suche nach mutmaßlichen Pädophilen im Netz
gechattet. Der Angeklagte schrieb dem vermeintlichen Schulmädchen schließlich im April 2010 eine Liebeserklärung. "Ich habe mich auch verliebt", erwiderte die angebliche Schülerin laut Chat-Protokoll.
In einem Münchner Café kam es zwischen dem Mann und einer als Lockvogel eingesetzten 18-Jährigen zu einem Treffen, das die Journalistin mit Kameraleuten zusammen beobachtete. Dabei fasste der 42-Jährige dem Mädchen nach dessen Schilderung über dem Rock an den Oberschenkel. Das sei in "eindeutig sexueller Absicht" geschehen, sagte die Zeugin vor dem Amtsgericht (AG). Es sei ihr unangenehm gewesen.
Der Angeklagte war nach eigenen Angaben nicht von einer 13-Jährigen ausgegangen und habe wissen wollen, "wie weit sie geht". Nach Angaben der Journalistin habe der Mann fliehen wollen, als er die Kameras entdeckte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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"Tatort Internet": . In: Legal Tribune Online, 08.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3466 (abgerufen am: 18.04.2025 )
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