Wer öffentliche Aufträge erhält, soll Tarife beachten müssen: Das Bundestariftreuegesetz ist überaus umstritten, manche halten es sogar für verfassungswidrig. Jetzt hat der Entwurf von Arbeitsministerin Bas das Kabinett passiert.
Das Bundeskabinett hat den gemeinsam von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) vorgelegten Entwurf für das umstrittene Bundestariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet. Damit wird aus Sicht des Arbeitsministeriums "ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie geleistet".
Mit dem BTTG werden Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes von 50.000 Euro oder mehr erhalten, zur Einhaltung von Tarifbedingungen für ihre Beschäftigten verpflichtet. Ziel ist es, die Tarifbindung zu stärken. Bas sagte, das BTTG unterstreiche "den Wert sozialpartnerschaftlicher Lösungen – sie sind ein Eckpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft und Grundlage für verteilten Wohlstand". Das Gesetz soll auch unionsrechtliche Vorgaben umsetzen.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte das BTTG jüngst und warnte vor überbordender Bürokratie. Gewerkschafter hingegen unterstützen die Pläne. Die IG Metall erinnerte daran, dass der Bund absehbar Milliardensummen in Straßen, Brücken und Bahnstrecken investieren will und dass er dabei auf gute Arbeitsbedingungen pochen sollte. Aufträge der Bundeswehr sind allerdings vom Gesetz ausgenommen.
LTO berichtete bereits hier eingehend zu den Hintergründen und unterschiedlichen Reaktionen auf die Pläne.
jb/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
Umstrittener Entwurf: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57847 (abgerufen am: 10.02.2026 )
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