Druckversion
Mittwoch, 15.04.2026, 13:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/taliban-desertation-abschiebung-asyl
Fenster schließen
Artikel drucken
5829

VGH Baden-Württemberg zu Asylverfahren: Desertierte Taliban dürfen nicht abgeschoben werden

21.03.2012

Die Abschiebung eines alleinstehenden, arbeitsfähigen Mannes afghanischer Nationalität nach Kabul ist nicht allein schon wegen der Risiken verboten, die sich für ihn aus der dortigen Sicherheits- und Versorgungslage ergeben. Bei Fahnenflucht aus einem Ausbildungslager der Taliban könne aber die konkrete Gefahr unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung bestehen und ein Abschiebungsverbot begründen, entschied der VGH in am Mittwoch bekannt gewordenen Urteilen.

Anzeige

Die Entscheidungen betrafen zwei Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger. Damit hatten Berufungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die die Behörde zur Feststellung von Abschiebungsverboten verpflichteten, teilweise Erfolg (Urt. v. 06.03.2012, Az. A 11 S 3177/11 und A 11 S 3070/11).

Der VGH stellt im Verfahren des ersten, aus Kabul stammenden Klägers fest, dass derzeit weder EU-Recht noch nationales Recht seine Abschiebung nach Kabul allein wegen der allgemeinen Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan verbieten. Leben und Unversehrtheit einer Zivilperson seien in Kabul nicht im Sinne des EU-Rechts infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ernsthaft individuell bedroht. Die Sicherheitslage in Kabul werde, abgesehen von einigen spektakulären, primär auf "prominente Ziele" gerichteten Anschlägen, relativ einheitlich als stabil und deutlich ruhiger als noch vor etwa zwei Jahren bewertet.

Jedenfalls resultiere aus solchen Anschlägen für Rückkehrer keine erhebliche individuelle Gefahr für Leib und Leben infolge willkürlicher Gewalt. Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige bestehe bei einer Rückkehr nach Kabul aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen in Afghanistan auch kein Abschiebungsverbot nach nationalem Recht. Dies erfordere nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine extreme Gefahr für Leib und Leben dergestalt, dass der Betroffene gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde.

Das sei trotz der äußerst schlechten Versorgungslage in Afghanistan nicht der Fall. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass gesunde, ledige Männer afghanischer Herkunft ohne eigenes Vermögen oder lokale Familien- bzw. Stammesstrukturen nach einer Abschiebung in Kabul alsbald dem Tod oder schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt wären. Der Senat schließe sich insoweit der Rechtsprechung anderer Obergerichte an.

Beim zweiten Kläger, einem aus der Provinz Ghazni stammenden afghanischen Staatsangehörigen, bestehe dagegen ein Abschiebungsverbot nach EU-Recht. Dieser Kläger sei wegen seiner glaubhaften Flucht aus einem Ausbildungslager der Taliban bei einer Rückkehr nach Afghanistan konkret von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch die Taliban bedroht. Die Taliban seien als nichtstaatlicher Akteur im Sinne der europarechtlichen Vorschriften zum Abschiebungsschutz anzusehen, gegen den weder der afghanische Staat noch internationale Organisationen in der Lage seien, hinreichenden Schutz zu bieten. Wie spektakuläre Anschläge der letzten Zeit illustrierten, reiche der offenbar gut organisierte und bis in staatliche Strukturen hineinreichende Arm der Taliban auch heute bis nach Kabul.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg zu Asylverfahren: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5829 (abgerufen am: 15.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Abschiebung
    • Afghanistan
    • Asyl
  • Gerichte
    • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
Blick auf Flugzeug durch einen Zaun 26.03.2026
Abschiebung

Verschärfung der europäischen Asylpolitik:

Rechte Mehr­heit im EU-Par­la­ment stimmt für Abschie­be­zen­tren

Das EU-Parlament hat die Rückführungsverordnung beschlossen. Möglich war das mit den Stimmen von CDU und CSU und rechten Parteien. Das Vorhaben soll Abschiebezentren in Drittländern ermöglichen.

Artikel lesen
Buchladen Golden Shop in Bremen 14.03.2026
Podcast

Impfschäden / Asylrecht / Buchläden klagen / Iran-Krieg:

Wie ein Buch­han­del­s­preis zum Ver­fas­sungs­schutz­fall wurde

Können Buchläden wirklich den Preis einklagen, den Weimer ihnen gestrichen hat? Außerdem im Podcast: Was sagt der BGH zu Impfschäden? Kommt Italien mit Blockade des EU-Asylsystems durch? Warum sind Merz' Worte zum Iran-Krieg so problematisch? 

Artikel lesen
Girogia Meloni, Präsidentin Italiens 05.03.2026
Dublin

EuGH zur Zuständigkeit fürs Asylverfahren:

Ita­lien kommt mit seiner Blo­c­ka­de­hal­tung vor­erst durch

Deutschland darf Ausländer, die die EU zuerst in Italien betreten, dorthin zurückschicken. Doch Italien reagiert auf solche Rücküberstellungen nicht mehr. Nach Ablauf einer Frist wird Deutschland für den Ausländer zuständig, so nun der EuGH.

Artikel lesen
Protestplakat "Migration ist ein Menschenrecht - gegen die festung Europa" 27.02.2026
Asyl

GEAS-Umsetzung in Deutschland:

Bun­destag besch­ließt Ver­schär­fung des Asyl­rechts

Die einen erwarten mehr Chaos, die anderen mehr Ordnung: Der Bundestag verschärft das Asylrecht. Schnellere Verfahren, strengere Kontrollen und neue Regeln für Arbeit sind nun auf dem Weg.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt 23.02.2026
Asyl

Grüne warnen vor Täuschungsmanöver:

Wie Dobrindt Asyl­be­werber sch­neller in Arbeit bringen will

Asylbewerber sollen künftig schon nach drei Monaten arbeiten dürfen. Die Reaktionen sind positiv. Kritik gibt es aber an möglichen Ausnahmen und der parallel geplanten Streichung kostenloser Sprach- und Integrationskurse.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Dres­den

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Stutt­gart

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Dort­mund und 2 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Zi­vil-, Han­dels- und Ver­triebs­kar­tell­recht...

Noerr, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Praxisprobleme zur Eigenbedarfs- und Generalklauselkündigung sowie §§ 574 ff. BGB

15.04.2026

Compliance Lunch: Aktuelles zu HR-Compliance

15.04.2026

Logo von Taylor Wessing
Digital Legal Academy 2026

15.04.2026

Update Gesellschafterliste (15.04.2026)

15.04.2026

Erfolgreiche Unternehmensführung im Notariat – Strategien für ein zukunftsfähiges Notariat

15.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH