Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat in Anwesenheit der westdeutschen Ministerpräsidenten, von Vertretern der alliierten Militärregierungen und anderen Würdenträgern das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Der Jahrestag wird am Donnerstag mit zahlreichen Veranstaltungen gefeiert.
Mit einem sieben Meter hohen, aufblasbaren Grundgesetz wirbt der Verein "Mehr Demokratie" vor dem Brandenburger Tor für den Volksentscheid in Deutschland und sammelt Unterschriften. "Die Aktion hat nur symbolischen Wert und ist keine Petition", sagte eine Sprecherin des Vereins. Ziel sei es, das Thema in den Bundestagswahlkampf einzubringen. Mit dem Volksentscheid wolle man "die Demokratie veredeln", sagte die Sprecherin. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat nötig.
Auch der Chaos Computer Club (CCC) hat sich etwas einfallen lassen. Auf einer Website wird der Wandel des Grundgesetzes über 64 Jahre dokumentiert. Die neue Website verstehe sich als Teil der Open-Data-Bewegung, teilte der CCC am Donnerstag mit. Dort kann man alle bisherigen Änderungen der deutschen Verfassung nachvollziehen und verschiedene Versionen miteinander vergleichen. Diese werden auch in einer Zeitleiste dargestellt. Die Daten sind in maschinenlesbaren Formaten verfügbar und können so in andere Anwendungen eingebunden werden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Das Grundgesetz feiert Geburtstag: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8793 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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