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EuG kassiert Geldbuße: Diese Woche keine Mil­li­arden-Strafe für Google

18.09.2024

Google Adsense

Anders als bei Google Shopping habe Google bei "AdSense" seine marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht. Foto: Jarretera - stock.adobe.com

Nach der Niederlage vergangene Woche erringt Google nun einen Sieg vor Gericht. Es dürfte nicht der letzte Prozess zwischen der EU-Kommission und dem Tech-Giganten gewesen sein.

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Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google vor dem Gericht der EU einen Sieg errungen. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" seine beherrschende Stellung missbraucht habe, entschieden die Richter. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden (Urt. v. 18.09.2024, Az. T-334/19).

Bei "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Finanziell ist "AdSense" für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor.

Die Richter bestätigten zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission, erklärte aber die Geldbuße für nichtig. Die Brüsseler Behörde habe nicht alle relevanten Umstände bei der Frage berücksichtigt, ob die Vertragsklauseln seitens Google missbräuchlich gewesen seien.

"Wir freuen uns, dass das Gericht Fehler in der ursprünglichen Entscheidung erkannt und die Geldbuße aufgehoben hat", teilte Google mit. Es gehe in dem Fall um eine sehr begrenzte Kategorie von nur aus Text bestehenden Suchanzeigen, die auf den Webseiten einer kleinen Anzahl von Publishern platziert würden.

Kommission wird "an ihrem Konfrontationskurs gegen Big Tech festhalten"

Noch vor wenigen Tagen, am 10. September, musste Google vor dem EuGH bereits eine Niederlage hinnehmen: Die Richter bestätigten eine Strafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese habe seine Marktmacht missbraucht, indem auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt worden seien. Google hatte auch hier schon vor dem Urteil Änderungen vorgenommen.

In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern.

Sarah Blazek, Partnerin der Kanzlei Noerr, bewertet das Urteil als Rückschlag für die EU-Kommission. "Auch wenn viele Feststellungen der Kommission bestätigt wurden: das EuG stellt klar, dass auch im Falle von Big Tech keine eigenen Maßstäbe anzulegen sind. Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission nämlich nicht alle relevanten Umstände des Falls bei der Beurteilung umstrittener Klauseln berücksichtigt, mit anderen Worten: handwerkliche Fehler begangen". Blazek erwartet gleichwohl, dass die Kommission "an ihrem Konfrontationskurs gegen Big Tech festhalten wird".

dpa/jb/LTO-Redaktion

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EuG kassiert Geldbuße: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55439 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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