Druckversion
Donnerstag, 16.07.2026, 03:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/t-213-24-r-vg-berlin-eu-sanktionien-flugverbot-southwind-airlines
Fenster schließen
Artikel drucken
55362

VG Berlin lässt mutmaßlich russisch kontrollierte Airline abblitzen: Deut­sch­land nur Bote des Ver­bots

09.09.2024

Flughafen Düsseldorf, Southwind Airlines Boeing 777 beim Start

Haben russische Akteure die Southwind Airlines benutzt, um EU-Sanktionen zu umgehen? Foto: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

Durch Gründung einer türkischen Fluggesellschaft sollen russische Akteure versucht haben, das in den EU-Sanktionen enthaltene Flugverbot zu umgehen. Das VG Berlin lehnte nun Eilanträge der Airline gegen das Flugverbot ab.

Anzeige

Seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine sieht sich Russland mit weitreichenden Sanktionen belastet. Dazu gehört auch ein Flugverbot für russische Luftfahrzeuge im und über dem Gebiet der Union. Durch die Gründung der Southwind Airlines 2022 versuchte Russland mutmaßlich, dieses Verbot zu umgehen. Im März 2024 teilte die EU-Kommission mit, finnische Behörden hätten aufgedeckt, dass die in der Türkei registrierte Fluggesellschaft mit Sitz in Antalya tatsächlich von russischen Akteuren kontrolliert wird. Die Kommission selbst folgte dieser Einschätzung.

Damit wendet die Kommission die von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen auch gegen die Southwind Airlines an. Art. 3d der EU-Verordnung über Russland-Sanktionen verbietet russischen Luftfahrzeugen, im Gebiet der Union zu starten, zu landen oder es zu überfliegen. Erfasst sind alle Flugzeuge, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden oder in Russland registriert sind. Auch solche, die zwar nicht in Russland registriert sind, sich aber in russischem Eigentum befinden oder unter deren Kontrolle stehen, unterliegen dem Verbot. 

Da die Airline auch Flüge zwischen Deutschland und der Türkei anbot, informierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Southwind per E-Mail über das nach Auffassung der Kommission bestehende Flugverbot. Technisch wurde dieses durch die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt Eurocontrol umgesetzt. Southwind Airlines ging auf dem Eilrechtsweg gegen das Verbot vor – sowohl in Deutschland als auch beim beim Gericht der Europäischen Union (EuG). Beides blieb ohne Erfolg.

VG: Mitteilung ist kein Verwaltungsakt

Das EuG wies den Eilantrag mit der Begründung ab, es sei für das Flugverbot nicht verantwortlich (Beschl. v. 06.08.2024, Az. T-213/24 R). Auch vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin scheiterte die Airline mit ihren Eilanträgen daran, dass in Deutschland keine regelnden Anordnungen getroffen worden sind (Beschl. v. 04.09.2024, Az. VG 4 L 143/24). Hier war die Fluggesellschaft konkret gegen die E-Mail des BMDV vorgegangen; hilfsweise hatte sie vom Gericht die vorläufige Feststellung begehrt, dass das Flugverbot nicht für sie gelte. 

Das Berliner Gericht wies diese Anträge als unzulässig zurück, weil es sich bei der E-Mail des Ministeriums schon nicht um einen Verwaltungsakt handele, der ein Flugverbot regele. Stattdessen wurde die Airline lediglich über die Rechtsauffassung der EU-Kommission informiert. 

Auch der Feststellungsantrag sei unzulässig. Zwischen dem Ministerium und der Fluggesellschaft bestehe kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, so das VG Berlin. Denn das Ministerium sei selbst nicht an der Umsetzung der Norm beteiligt. Es handele sich vielmehr um eine "self-executing" (selbstvollziehende) Norm, die unmittelbare Geltung beanspruche. Da die praktische Umsetzung des Flugverbots Eurocontrol obliege, könne und müsse die Airline direkt gegen die Organisation in Belgien vorgehen.

Über das Verbot selbst hat das VG damit nicht entschieden. Gegen den Beschluss kann Southwind Airlines noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben. Bestätigt dieses die Rechtssauffassung des VG, dürfte auch die Klage in der Hauptsache unzulässig sein.

lmb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin lässt mutmaßlich russisch kontrollierte Airline abblitzen: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55362 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Flugverkehr
    • Krieg
    • Russland
    • Ukraine-Konflikt
    • Ukraine-Krieg
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
    • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Ein ukrainischer Soldat am 13.06-2026 mit einer Interceptor-Drohne nahe der Frontlinie am Stadtrand von Sumy im Nordosten der Ukraine. 15.07.2026
Ukraine-Krieg

EU-Einigung:

Keine ver­ein­fachte Auf­nahme mehr für wehrpf­lich­tige Ukrainer

Ausreisestempel oder Schreiben: Ukrainische Männer, die in der EU von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren wollen, sollen künftig Belege liefern müssen. Was sieht die Einigung genau vor?

Artikel lesen
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Harald Frießner (Preisträger), Matthias Burghardt (Preisträger), Michael Frederic Fischbaum, Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. 08.07.2026
Nationalsozialismus

Justizunrecht in der NS-Zeit:

For­schung­s­pro­jekt am Land­ge­richt Bay­reuth aus­ge­zeichnet

Fünf Jahre Forschung zur NS-Justiz in Bayreuth: Für die Aufarbeitung des Unrechts, welches das Sondergericht und später der Volksgerichtshof gesprochen haben, erhält Landgerichtspräsident Matthias Burghardt den Fritz-Neuland-Gedächtnispreis.

Artikel lesen
"RT Deutsch"-Schild vor der damaligen Redaktion 01.07.2026
Medien

Verwaltungsgericht Berlin:

Sen­de­verbot für Russia Today Deut­sch­land war recht­mäßig

Im Februar 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ein Sendeverbot gegen Russia Today Deutschland erlassen. Das durfte sie auch, entschied nun das VG Berlin. Im Kern stand die Frage, wer genau für das Rundfunkprogramm zuständig war.

Artikel lesen
Eingangsschild der ehemaligen Gazprom-Tochter 24.06.2026
Energie

Generalbundesanwalt hat Sabotageverdacht:

Sollte die Liqui­die­rung der Gaz­prom Ger­mania Deut­sch­land schaden?

Groß angelegte Razzia: Sollte nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gasversorgung in Deutschland gezielt beeinträchtigt werden? Im Zusammenhang mit dem früheren Energiekonzern Gazprom Germania gibt es Durchsuchungen.

Artikel lesen
Boris Pistorius bei der IMK 2026 in Hamburg 19.06.2026
Innere Sicherheit

225. Innenministerkonferenz (IMK):

Innen­mi­nister wollen bes­sere zivile Ver­tei­di­gung bis 2029

Spionage, Drohnen, Cyberangriffe: Die Innenminister planen einen besseren Schutz für Krisenzeiten. Sorgen bereiten ihnen vor allem hybride Bedrohungen aus Russland. Und: An der IMK sollen künftig BMVG sowie Bundeswehr teilnehmen.

Artikel lesen
Zwei traditionelle Dhaus segeln am Freitag, dem 19. Mai 2023, an einem großen Containerschiff in der Straße von Hormus vorbei. 15.06.2026
Krieg

Verhandlungen über Kriegsende:

USA und Iran einigen sich auf Deal

Die USA und der Iran haben sich auf ein vorläufiges Abkommen geeinigt, es soll am Freitag unterzeichnet werden. Danach soll auch die Straße von Hormus geöffnet werden. Entscheidende Fragen bleiben aber noch offen, etwa zum Atomprogramm.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werks­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Mar­ke­ting /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Com­mer­cial & Tech

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH