Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Gefängnisstrafe in der JVA Chemnitz nicht angetreten. Wo ist sie jetzt? Die Fahndung läuft – und es gibt Kritik am Vorgehen der Behörden.
Eigentlich hätte die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihre Haft am vergangenen Freitag in der JVA Chemnitz antreten sollen – doch sie erschien nicht. Seither wird nach der Verurteilten gefahndet. Gegen sie liegt nun ein bundesweit geltender Vollstreckungshaftbefehl vor, wie die Staatsanwaltschaft Halle auf Anfrage der dpa mitteilte.
Wo sich Liebich aufhält, ist unklar. Auf der Plattform X wurde über einen Account unter ihrem Namen zwar verbreitet, sie sei nach Russland geflohen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei jedoch um reine Spekulation. Zu den laufenden Fahndungsmaßnahmen äußerte sie sich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht (AG) Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Daraufhin kündigte sie Verfassungsbeschwerde an. Diese hatte sie dann gegen die Entscheidung des OLG Naumburg auch eingelegt, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf LTO-Anfrage bestätigte. Das Verfahren ist inzwischen erledigt, das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 26. August 2025 nicht zur Entscheidung angenommen. Dabei hat das Gericht von der im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelten Möglichkeit, von einer Begründung abzusehen, Gebrauch gemacht.
Staatsanwaltschaft hatte bereits Zweifel am Haftantritt
Die Staatsanwaltschaft in Halle hatte bereits Hinweise darauf, dass die verurteilte Rechtsextremistin ihre Haft nicht antreten würde. "Wir haben erkannt, dass es zweifelhaft ist, dass Liebich sich stellen wird", sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der dpa. Bereits vor Ablauf der Frist zum Haftantritt seien deshalb "operative Maßnahmen" eingeleitet worden – bislang jedoch ohne Erfolg. Konkrete Details zum Vorgehen nannte Cernota nicht. Jedenfalls wurde aufgrund der Zweifel vorab ein bedingter Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Dieser erlaube es, schon vor Ladungsende "aufklärend tätig zu werden", erklärte Cernota.
Die Polizei sucht nach der Flüchtigen und sammelt Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort. Ihre Social-Media-Kanäle würden dafür ins Auge genommen, erklärte ein Sprecher der Polizeiinspektion Halle. Auch Meldungen aus der Bevölkerung würden berücksichtigt, alle bekannten Adressen seien überprüft worden. Bürgerinnen und Bürger, die Liebich sehen, können sich an jede Polizeidienststelle in Deutschland wenden. Treffen Beamte auf die Verurteilte, wird sie festgenommen.
Sollte Liebich gefunden werden, könne sie auf Grundlage des Haftbefehls festgenommen und in die JVA gebracht werden, so Cernota. Dass sie ihre Haft nicht pünktlich angetreten hat, wirkt sich in der Regel auf den Vollzug aus: Erleichterungen wie eine Unterbringung im offenen Vollzug entfallen meist.
Der offene Vollzug ermöglicht normalerweise mehr Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt und teilweise auch außerhalb, etwa für Arbeit oder Ausbildung. Wer seine Haft verspätet antritt, wie im Fall Liebich, wird dagegen in der Regel im geschlossenen Vollzug untergebracht, wo strengere Sicherheitsvorgaben gelten.
Fall heizte Debatten um Selbstbestimmungsrecht neu an
Vorgesehen war, dass Liebich ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Chemnitz antritt. Zunächst wurde viel diskutiert, ob Liebich überhaupt ihre Strafe in einem Frauengefängnis absitzen dürfe.
Der Fall Liebich hatte auch die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am Gesetz. "Der Fall Liebich zeigt, wie simpel das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) missbraucht werden kann, um Öffentlichkeit, Justiz und Politik auf der Nase rumzutanzen", sagte der CSU-Politiker der Bild am Sonntag. Eine Debatte sei nötig, "wie dem offensichtlichen Missbrauch des Geschlechterwechsels ein Riegel vorgeschoben werden kann". Das sieht nicht jeder so: Max Kolter kommentierte auf LTO, Liebichs Fall sei allein ein Problem des Strafvollzugsrechts. Und auch Salomon J. Gehring erklärte in einem LTO-Gastbeitrag, Anpassungen brauche es nicht – das SBGG sehe bereits einen Missbrauchsschutz vor, den das Standesamt im konkreten Fall lediglich versäumt habe, anzuwenden.
Der Fall wirft inzwischen auch in der Landespolitik von Sachsen-Anhalt Fragen auf. Die Landtagsabgeordnete Henriette Quade (fraktionslos), die Mitglied im Innenausschuss ist, kritisierte das Vorgehen der Justiz. "Diverse Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden beschäftigen sich seit Jahren mit Liebich und ließen sich dabei immer wieder auch an der Nase herumführen." Es sei schlicht nicht nachvollziehbar, wie all diese Behörden nicht hätten erkennen können, dass sich Liebich der Haft entziehen würde.
Liebich ist seit Jahrzehnten in der extremen Rechten in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus aktiv. 2002 wurde Liebich erstmals in einem Bericht des Verfassungsschutzes des Landes Sachsen-Anhalt namentlich geführt. "Das Justizministerium muss nun dem Landtag wie auch der Öffentlichkeit erklären, wie sich eine Person aus der Neonaziszene, die im Mittelpunkt einer öffentlichen Kontroverse steht, einfach so der Haft entziehen kann", sagte die Landtagsabgeordnete Quade.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Vollstreckungshaftbefehl gegen Rechtxextremistin Liebich: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58036 (abgerufen am: 21.01.2026 )
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