Supreme Court erlaubt umstrittene Praxis: Trump darf vor­erst wieder in Dritt­staaten abschieben

30.09.2026

Ein Bezirksrichter hatte der US-Regierung untersagt, Menschen ohne weiteres in Drittländer abzuschieben. Das oberste US-Gericht hat die Entscheidung nun außer Kraft gesetzt. Ein endgültiges Urteil soll im Dezember fallen.

Die US-Regierung von Präsident Donald Trump darf nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vorerst weiterhin Migranten in sogenannte Drittstaaten abschieben. Der Supreme Court gab einem Antrag der Regierung statt, wodurch das Urteil einer Vorinstanz temporär außer Kraft gesetzt wird. Das oberste US-Gericht setzte für Dezember eine mündliche Verhandlung an, in dem die Argumente beider Seiten angehört und dann ein endgültiges Urteil gefällt werden soll. Die umstrittene Abschiebepraxis der US-Regierung hatte den Supreme Court bereits häufiger beschäftigt.

Im Kern geht es bei dem Prozess um die Frage, ob Einwanderer in ein Land abgeschoben werden dürfen, das nicht ihr Heimatland ist, ohne vorher Einwände dagegen vorbringen zu können. Die Abschiebung in Drittländer ist für die US-Regierung ein Weg, Heimatstaaten zu umgehen, die eine Aufnahme ihrer Staatsbürger verweigern oder auf entsprechende Anfragen nicht reagieren. 

Die Trump-Regierung schloss dafür Abkommen mit mehreren Aufnahmestaaten, vor allem in Afrika und Lateinamerika. Diese nehmen Menschen aus den USA auf, auch wenn diese nicht eigene Staatsbürger sind. Frühere Abschiebeflüge in Nicht-Heimatländer gingen unter anderem in den Südsudan. Zuständig dafür ist das US-Heimatschutzministerium.

Nach Schätzungen des unparteiischen Migration Policy Institute wurden zwischen dem 20. Januar und dem 31. Dezember 2025 rund 15.000 Menschen in Drittländer abgeschoben, der überwiegende Anteil von ihnen nach Mexiko. Insgesamt sei dies ein "verschwindend geringer Anteil" der jährlichen Abschiebungen, die die US-Regierung mit einer Million beziffert.

Im Februar ordnete ein in Boston ansässiger Bezirksrichter allerdings den Stopp der Praxis an. Er untersagte die Abschiebungen in Drittstaaten zwar nicht per se. Allerdings müssten die Einwanderer die Chance haben, gegen das Abschiebeziel Einwände zu erheben. Nur so könne gewährleistet werden, dass ihnen dort weder Folter noch Verfolgung drohten.

dpa/tas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Supreme Court erlaubt umstrittene Praxis: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61016 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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