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Hinweis an das Bundesverkehrsministerium: Ände­rungen der StVO seit 2009 ungültig?

04.09.2020

Verkehrsschilder auf einer Straße

(c) stock.adobe.com -  Artusius

Hat es einen bisher übersehenen, gravierenden Formfehler in der StVO gegeben? Aus Baden-Württemberg erreicht das Bundesverkehrsministerium nun jedenfalls die Bitte, der Sache möglichst schnell auf den Grund zu gehen.

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Neue Aufregung um die Straßenverkehrsordnung (StVO): Wegen Formfehlern könnten alle Änderungen in dieser seit 2009 ungültig sein. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf eine interne Einschätzung aus Baden-Württemberg. Das dortige Verkehrsministerium bat daraufhin das Bundesverkehrsministerium in einem Brief um eine rasche Prüfung.

Seitens der Gerichte und dem Justizministerium des Landes sei dem dem Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg mitgeteilt worden, dass u. a. auch die bis zum 27. April 2020 geltende Fassung der StVO gegen das in Art. 80 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz (GG) verankerte Zitiergebot verstoßen könnte. Dieses bestimmt, dass in einer Verordnung die entsprechende Rechtsgrundlage angeben werden muss.

Die bis April 2020 geltende Fassung wurde 2013 verkündet, zitiert aber nicht § 6 Abs. 1 Nr. 3 erster Satzteil des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), welcher jedoch als Generalklausel die Ermächtigungsgrundlage für viele Regelungen der StVO darstellt. Zitiert werden lediglich einzelne Buchstaben des Absatzes. Laut der juristischen Einschätzung aus Baden-Württemberg ist nun fraglich, ob damit die Generalklausel ausreichend zitiert worden ist.

Sollte auch die Neufassung der StVO von März 2013 unwirksam sein, würde dies die meisten für Bußgeldverfahren relevanten Vorschriften der StVO nicht betreffen. Diese hätten sich seit dem Jahr 2009 zumeist nicht verändert, heißt es in der Einschätzung.

Vom Bundesverkehrsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Wegen eines Formfehlers ist bereits der Ende April in Kraft getretene Bußgeldkatalog der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen für Raser.

vbr/LTO-Redaktion 

Mit Materialien der dpa

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Hinweis an das Bundesverkehrsministerium: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42703 (abgerufen am: 17.06.2025 )

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