Die Gegner des umstrittenen Bahnprojekts wollen den Bau jetzt gerichtlich vorerst stoppen. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat Deutschlands größter Umweltverband beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung gegen das Eisenbahn-Bundesamt beantragt.
Mit diesem Schritt solle das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet werden, gegenüber der Deutschen Bahn anzuordnen, alle weiteren Baumaßnahmen am Projekt Stuttgart 21 mit sofortiger Wirkung zu untersagen, so der Landesgeschäftsführer des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Berthold Frieß. Ein Weiterbau sei erst mit einem neuen Planfeststellungsverfahren möglich, das das neue Grundwassermanagement berücksichtige.
"Mit unserer einstweiligen Anordnung ziehen wir die Notbremse gegenüber der Untätigkeit und Mutlosigkeit des für die Durchsetzung des Planungsrechtes bei der Bahn zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes", erklärt Frieß. Die Absicht, etwa doppelt so viel Grundwasser wie ursprünglich geplant zu entnehmen, habe erheblichen Einfluss auf die Gesamtabwägung des Vorhabens.
Nach Angaben des Gerichts haben die Beteiligten nun einige Tage Zeit zur Stellungnahme.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3556 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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