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Studie des LKA Nordrhein-Westfalen: Ein Drittel der Töt­ungs­de­likte an Frauen sind Femi­zide

15.08.2025

Rote Schuhe auf einem Platz in Amsterdam

Rote Schuhe gelten als Symbol, um auf die Opfer von Femiziden hinzuweisen. Foto: picture alliance / ANP | Ramon van Flymen

Der richtige Umgang mit Femiziden beschäftigt die Politik seit Jahren. Das Landeskriminalamt in NRW hat nun erstmals im Rahmen einer Studie untersucht, welchen Anteil Femizide bei Tötungsdelikten an Frauen einnehmen. 

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Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) hat erstmals eine umfassende Studie zu Tötungsdelikten an Frauen vorgelegt. Dabei geht es speziell um sogenannte Femizide. "Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind", übersetzte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) den Begriff.

"Die Zahlen zeigen, dass fast jeden Tag eine Frau Opfer eines Femizids wird", bilanzierte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne). "Die Dunkelziffer bei häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt ist dabei auch weiterhin sehr hoch."

Im Forschungszeitraum 2014 bis 2023 wurden in NRW laut polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 1.666 versuchte und vollendete Tötungsdelikte an Frauen erfasst. Infolgedessen sind demnach 908 Frauen gestorben. 522 Fälle dieser Fälle wurden als Femizide eingeordnet, also etwa ein Drittel der Tötungsdelikte. Bei diesen Taten kamen 235 Frauen ums Leben. In 511 Fällen konnte das Tatmotiv in der Untersuchung nicht eindeutig erkannt werden. In den übrigen 633 Fällen wurde eine Tötung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen.

Einzelergebnisse der Studie:

  • Die Tatverdächtigen bei versuchten und vollendeten Femiziden sind zu 99 Prozent männlich.
  • Bei 87 Prozent der Femizide handelt es sich um Beziehungstaten: "In den meisten Fällen wurden die Taten durch aktuelle oder ehemalige Partner begangen."
  • Femizid-Täter führten deutlich häufiger Schusswaffen mit sich als andere Tatverdächtige.
  • Sowohl bei den Opfern als auch bei den Tätern waren Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Vergleich zu anderen
    Tötungsdelikten überproportional häufig vertreten: 26 Prozent der Femizid-Tatverdächtigen hatten keinen deutschen Pass.
  • In absoluten Zahlen weist die Statistik aber 1.369 Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit gegenüber 481 Verdächtigen anderer Nationen aus.
  • Die größte ausländische Einzelgruppe der Tatverdächtigen stammte demnach aus der Türkei (81), gefolgt von Polen (45), Rumänien (36) und Syrien (35).

Reul verurteilt "Menschenbild aus dem Mittelalter"

"Viele Täter zeigten ein stark patriarchales Frauenbild, das mit Kontrolle, Besitzdenken und Eifersucht einherging", heißt es in einer Mitteilung der Düsseldorfer Staatskanzlei. Laut den für die Studie befragten Experten aus Polizei, Justiz, Wissenschaft und Opferschutz sei in erster Linie eine angekündigte oder bereits vollzogene Trennung oder Scheidung Auslöser für die Tat.

"Oft sind Femizide das Ergebnis von langjähriger Gewalt, Kontrolle und tief verwurzelten Machtfantasien", stellte Reul fest. "Das ist ein Menschenbild aus dem Mittelalter, das wir nicht tolerieren dürfen." Schutzstrukturen müssten verstärkt und zugänglicher werden. "Gefährdete Frauen müssen wir ermutigen: Melden Sie sich sofort, wenn Sie Hilfe brauchen. Sie werden gehört."

Die Experten empfehlen eine gleichstellungsorientierte Erziehung, damit sich starre Rollenbilder von Männern und Frauen gar nicht erst verfestigen. Elternhaus, Kindertagesstätten und Schulen komme dabei eine zentrale Rolle zu. Auch Techniken wie die elektronische Fußfessel zur Überwachung einschlägiger Straftäter könnten Betroffene zusätzlich schützen, weil "Opfer in Echtzeit gewarnt werden, wenn Täter sich ihnen nähern", heißt es im LKA-Bericht, der im Auftrag des NRW-Innenministeriums erstellt wurde.

Nach Angaben der Landesregierung gibt es in NRW 70 Frauenhäuser, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt.

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Kritik am Begriff "Femizid"

Femizid ist in Deutschland derzeit weder ein eigenständiger Straftatbestand noch ein juristisch definierter Rechtsbegriff. Als Grundlage für ihre Auswertung hat das LKA die Definition des Europarates, der Istanbul-Konvention und der Vereinten Nationen herangezogen: Ein versuchter oder vollendeter Femizid liegt demnach vor, wenn der Täter ein Mädchen oder eine Frau aufgrund geschlechtsspezifischer Motive und/oder geschlechtsspezifischer Erwartungen und Vorstellungen getötet oder dies versucht hat.

Die Verwendung des Begriffes Femizid und Schlussfolgerungen aus Erhebungen über Gewalt gegen Frauen wurden in der Vergangenheit aufgrund der fehlenden Definition vielfach kritisiert. Insbesondere die Erkenntnis, es gebe fast jeden Tag einen Femizid in Deutschland, die auf das Bundeslagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023" des Bundeskriminalamts (BKA) gestützt und auch von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgegriffen wurde, erntete Gegenwind. 

Denn dem BKA lagen aus der verwendeten Polizeilichen Kriminalstatistik keine Informationen über die Motivation der Täter vor. Einziges Kriterium zur Qualifizierung der Tötungsdelikte als Femizid war daher das Geschlecht des Opfers. Moniert wurde daher vor allem, es würden schlicht alle Tötungen von Frauen als Femizid gewertet. 

Die neue Studie aus NRW hingegen hat aus den Tötungsdelikten an Frauen diejenigen herausgefiltert, die nach der zugrundegelegten Definition tatsächlich als Femizide einzuordnen sind. In den Worten der Studie: “Teilweise wurde der Begriff sehr weit ausgelegt und für jegliche Tötung einer Frau, unabhängig von Tatkontexten und Tatmotiven, angewandt, teilweise sehr eng und nur für Tötungen von Frauen aufgrund eines geschlechtsspezifischen Motivs verwendet. Ein Ziel des Projektes war die differenzierte Betrachtung des Phänomenbereichs”.

lmb/LTO-Redaktion
mit Material der dpa

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Studie des LKA Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57921 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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