Das Dortmunder Stadtwappen ziert aktuell AfD-Wahlplakate. Die Stadt wollte die Nutzung eigentlich gerichtlich unterbinden, zieht ihren Antrag nun aber zurück – trotz der klaren Überzeugung, dass das Wappen kein Werbeträger ist.
Mitten im Kommunalwahlkampf prangt das Dortmunder Stadtwappen auf Wahlplakaten der AfD – und das wird auch so bleiben: Ursprünglich wollte die Stadt Dortmund gerichtlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen und die Partei verpflichten, das Wappen aus Wahlwerbung, auf Plakaten und in sozialen Medien zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Nun zieht die Stadt ihren Antrag zurück – obwohl sie weiter überzeugt ist, dass die AfD das Wappen eigentlich nicht für ihre Wahlwerbung nutzen durfte.
Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen hatte der Stadt Dortmund zuvor in einer nicht öffentlichen Rechtseinschätzung wenig Hoffnung auf einen juristischen Erfolg gemacht, wie der dpa aus mehreren Quellen bestätigt wurde.
Da eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts wegen laufender Fristen außerdem nicht mehr rechtzeitig für den laufenden Kommunalwahlkampf gekommen wäre, habe sich die Stadt entschieden, das Verfahren zu beenden, sagte ein Sprecher.
Inhaltlich sei man allerdings weiter überzeugt, dass die AfD das Wappen ohne Genehmigung nicht auf ihren Wahlplakaten verwenden dürfe. "Das Stadtwappen bleibt ein geschütztes Hoheitszeichen und ist kein Werbeträger für parteipolitische Zwecke", sagte der Sprecher. Deshalb habe die Stadt entschieden, während des laufenden Wahlkampfs keiner Partei die Nutzung des Logos zu erlauben.
Stadt will ihr Wappen besser schützen
Die AfD hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, dass die Stadt verschiedene Gruppen ungleich behandele. So sei die Nutzung des Stadtwappens bei der Gruppe "Omas gegen Rechts" toleriert worden, bei der AfD wolle die Stadt es hingegen verbieten.
Außerdem zweifelte die Partei an, dass das Stadtwappen - ein schwarzer Adler auf gelbem Grund - überhaupt so einzigartig sei, dass die Stadt über die Verwendung bestimmen könne.
Die Richter am VG Gelsenkirchen folgten diesen Argumenten in ihrer vorläufigen Rechtseinschätzung weitgehend. Die Stadt kündigte an zu prüfen, wie sie ihr Wappen künftig wirksam schützen kann.
Dieser Streit ist nicht der erste rund um die AfD zur Kommunalwahlzeit. In Ludwigshafen darf etwa der AfD-Kandidat Joachim Paul nicht an der Oberbürgermeisterwahl teilnehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte seinen Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue, eine Überprüfung kann erst nach der Wahl stattfinden.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Doch kein Gerichtsverfahren über Nutzung für AfD-Wahlplakate: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58038 (abgerufen am: 15.01.2026 )
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