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Streit um Bezeichnung als "Nazi-Schlampe": Afd-Poli­ti­kerin zieht Beschwerde zurück

09.06.2017

Eine AfD-Politikerin spricht auf einem Parteitag, während ein Streit um eine umstrittene Bezeichnung für sie stattfindet.

Quelle: Olaf Kosinsk, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 d; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die AfD-Politikerin Alice Weidel hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg zurückgenommen. Der Moderater der Satiresendung "extra 3" hatte Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.

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Der "extra 3"-Beitrag hatte sich mit einer Rede befasst, die Alice Weidel auf dem Bundesparteitag der AfD nach ihrer Wahl zur Spitzenkandidatin gehalten hatte. Sie hatte in ihrer Rede gefordert: "Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!" Diese Sequenz hat der "extra 3"-Moderator Christian Ehring so kommentiert: "Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!"

Weidel hatte den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen die Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" beantragt, dies hatte das Landgericht (LG) Hamburg in seinem Beschluss vom 11. Mai aber zurückgewiesen. Es handele sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Weidel habe mit ihrer Äußerung selbst einen aktuellen Anlass für die satirische Auseinandersetzung geliefert. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen (Beschl. v. 11.05.2017, Az. 324 O 217/17).

Ihre dagegen eingelegte Beschwerde hat Weide inzwischen zurückgenommen, teilte der NDR am Donnerstag mit. Damit ist das Verfügungsverfahren beendet. Weidel hat allerdings noch die Möglichkeit, Hauptsacheklage zu erheben.

ah/LTO-Redaktion

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Streit um Bezeichnung als "Nazi-Schlampe": . In: Legal Tribune Online, 09.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23152 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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