LG Koblenz bezweifelt Mangelhaftigkeit: Von der Leyen droht Nie­der­lage im Streit um G36

03.06.2016

Jetzt hat Verteidigungsministerin von der Leyen ein echtes Problem: Das Koblenzer LG scheint das Gewehr G36 von Mängeln freisprechen zu wollen. Die Ministerin hat aber schon die Ausmusterung angeordnet. Und nun?

Im Rechtsstreit um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 droht Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen eine Niederlage. Das Landgericht (LG) Koblenz wird nach derzeitigem Stand der Auffassung des Herstellers Heckler & Koch folgen, nach der die Standardwaffe der Bundeswehr keine Mängel gemessen an den vertraglichen Anforderungen aufweist. Das sagte der Vorsitzende Richter Ralph Volckmann am Freitag in der ersten Verhandlung über den Rüstungsstreit. Eine endgültige Entscheidung soll aber erst am 2. September nach erneuten Stellungnahmen beider Parteien fallen.

Das Verteidigungsministerium will nun in den nächsten Tagen ein neues Gutachten vorlegen, das die Defizite bei der Treffsicherheit untermauern soll. Dafür seien neue Labortests durchgeführt worden, hieß es. Einzelheiten wurden aber nicht genannt.

Der Streit um die Treffsicherheit des G36 läuft schon seit mehr als fünf Jahren. Es gab zahlreiche Studien mit teils widersprüchlichen Ergebnissen. Im vergangenen Jahr hatte von der Leyen eine Art Master-Studie vorgelegt, die erhebliche Präzisionsmängel bei starker Erhitzung ergab. Die Ministerin entschied daraufhin, die 167.000 G36-Gewehre der Bundeswehr ab 2019 auszumustern.

Gewehr bei Soldaten beliebt

Das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz hat Gewährleistungsforderungen gegen Heckler & Koch erhoben. Deshalb will der Hersteller gerichtlich feststellen lassen, dass die Waffe keine Defizite nach den vertraglichen Vereinbarungen aufweist. Eine Umfrage unter 200 Soldaten hatte ergeben, dass es im Einsatz nie Probleme mit dem in der Bundeswehr sehr beliebten Gewehr gab. Auch Armeen anderer Staaten, die die Waffe einsetzen, sind damit sehr zufrieden.

Richter Volckmann verwies darauf, dass Heckler & Koch das G36 schon seit den neunziger Jahren an die Bundeswehr ausliefere. Erst 2011 habe es aber die ersten Beschwerden gegeben. Als der Einsatz in Afghanistan mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht hinzugekommen sei und sich womöglich die Anforderungen erweitert hätten, sei dies bei weiteren Bestellungen des G36 bei Heckler & Koch nicht zum Thema gemacht worden. "Stattdessen wird der Vertrag so geschlossen, wie er in der Vergangenheit immer geschlossen wurde", erklärte der Vorsitzende Richter.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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LG Koblenz bezweifelt Mangelhaftigkeit: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19553 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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