Ein Streit über 200 Flaschen Champagner hat für Maximilian Krah weitere juristische Folgen: Weil er Prozesskosten nicht vollständig gezahlt und einen Termin zur Vermögensauskunft versäumt haben soll, liegt nun ein Haftbefehl vor.
Das Amtsgericht (AG) Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Eine am Verfahren beteiligte Person bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Angaben des Spiegel. Ausgangspunkt ist Krahs verlorener Rechtsstreit gegen den Satiriker Jan Böhmermann.
Böhmermann hatte in einem Podcast die Behauptung aufgestellt, Krah habe auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt. Krah wollte ihm diese Äußerung gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf wies seine Unterlassungsklage jedoch zurück.
Weil er das Verfahren verlor, musste Krah damit für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Laut Spiegel sind daraus noch Forderungen offen. Mitte Juli soll der Politiker zudem einem Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft ferngeblieben sein. Daraufhin erließ das AG Chemnitz den Haftbefehl.
Was der Haftbefehl bewirken soll
Der Haftbefehl ist Teil des zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens. Er soll Krah dazu bewegen, Auskunft über sein Vermögen zu geben.
Nach § 802g Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) kann das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, wenn ein Schuldner unentschuldigt nicht zur Vermögensauskunft erscheint oder die Auskunft ohne Grund verweigert. Der Haftbefehl dient dazu, die Abgabe der Auskunft zu erzwingen. Gibt der Betroffene sie ab, ist er aus einer möglichen Haft wieder zu entlassen.
Für den Erlass des Haftbefehls war die Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Sollte er aber tatsächlich vollstreckt werden, sieht es anders aus: Weil Krahs persönliche Freiheit dadurch beschränkt würde, bedarf es nach Art. 46 Abs. 3 Grundgesetz (GG) der Genehmigung des Bundestages.
Nach dpa-Informationen, wird derzeit geprüft, ob die dafür erforderliche Aufhebung von Krahs Immunität beantragt werden soll. Das AG Chemnitz sei zuständig, weil der Wahlkreis des Bundestagsabgeordneten dort liege.
Krah will offenen Betrag zahlen
Krah teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. "Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde", fügte er hinzu.
Er halte Böhmermann für einen "Widerling" und zahle daher nur nach Prüfung. Eine Rückforderung behalte er sich vor.
xp/dpa/LTO-Redaktion
* Anm. der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, eine Gerichtssprecherin habe den Haftbefehl gegenüber der Deutschen Presse Agentur bestätigt. Das Gericht hat seine Angabe vom Morgen gegenüber der dpa zurückgezogen.
Offene Prozesskosten nach Streit mit Jan Böhmermann: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60643 (abgerufen am: 10.09.2026 )
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