Der Streit über Musikvideos bei YouTube wird die Justiz in Deutschland noch lange beschäftigen. Nachdem sich die Google-Plattform und die Gema am Verhandlungstisch nicht einigen konnten, legte die Verwertungsgesellschaft Rechtsmittel gegen das Urteil des LG Hamburg ein, wie am Montag bekannt wurde.
Die Verhandlungen mit der Google-Tochter hätten in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt, erklärte die Gema in München. Es habe sich schnell gezeigt, dass die Gespräche bis zum Ende der Berufungsfrist nicht erfolgreich zu Ende geführt werden konnten. "Wir wollen uns verständigen", sagte der Syndikus der Gema Alexander Wolf der Nachrichtenagentur dpa. "Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben."
Das LG Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen.
Allerdings verpflichtete der Hamburger Richter YouTube nicht dazu, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Dies wertete YouTube als wichtigen Erfolg. Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen.
Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg neu verhandelt werden kann.
Die Gema verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. "Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne", sagte Wolf. Das Gesetz verpflichte die Gema, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Musikvideos auf Internetplattformen: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6238 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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