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Arzt will Streit um Masernviren vor BGH bringen: Wette oder Aus­lo­bung – exis­tieren die Viren?

15.04.2016

Masernimpfung

© dessauer - Fotolia.com

Der Streit um die Existenz von Masernviren könnte bald den BGH beschäftigen. Ein Mediziner verlangt 100.000 Euro von einem Biologen, der diesen Betrag für den Nachweis der Viren versprochen hatte. Seiner Meinung nach hat er diesen erbracht.

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Der kuriose Streit um die Existenz von Masernviren könnte in eine neue Runde gehen. Der Mediziner David Bardens habe Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht, sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der Schwäbischen Zeitung (Freitag). Bardens hatte im Februar vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen Prozess gegen den Impfgegner Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee verloren.

Der Zwist zwischen den beiden dauert schon länger. Bereits 2011 hatte Lanka im Internet für denjenigen eine Prämie von 100.000 Euro ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen könne. Der Saarländer Bardens hatte daraufhin mehrere wissenschaftliche Arbeiten eingereicht und sieht seitdem den Nachweis als erbracht an. Da der Impfgegner aber nicht zahlte, zog er vor das Landgericht (LG) Ravensburg. Das gab ihm im März 2015 Recht und verpflichtete Lanka zur Begleichung der Wettschulden.

Doch das OLG urteilte im Februar völlig anders: Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, sondern um eine Auslobung, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Und da bestimme allein der Auslober die Regeln. Der Impfgegner sei daher nicht verpflichtet, dem Mediziner die Prämie über 100.000 Euro für den Nachweis des Masernvirus' zu zahlen.

Die Entscheidung sage nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte der Richter in seiner Begründung. Das könne die Kammer nicht beurteilen. "Es ist eine rein juristische Entscheidung." Knackpunkt sei einzig die Formulierung der Auslobung.

Update am 29.05.2017: Mit Beschluss vom 01.12.2016 (Az. I ZR 62/16) hat der BGH die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

dpa/nas/acr/LTO-Redaktion

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Arzt will Streit um Masernviren vor BGH bringen: Wette oder Auslobung – existieren die Viren? . In: Legal Tribune Online, 15.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19083/ (abgerufen am: 17.05.2022 )

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