Gerichtsdrama in letzter Minute: Warum die Umbe­nen­nung der Moh­ren­straße doch statt­finden konnte

25.08.2025

Nach einem gerichtlichen Hin und Her in letzter Minute fand die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße am Samstag doch statt. Im Gegensatz zum VG waren für das OVG die geringen Erfolgschancen der Anwohnerklagen entscheidend.

Die Berliner Mohrenstraße hat einen neuen Namen und heißt nun Anton-Wilhelm-Amo-Straße. Nach jahrelangem Streit und einem juristischen Tauziehen in letzter Minute erfolgte die offizielle Umbenennung bei einem Festakt am Samstag. Zahlreiche Menschen applaudierten, als Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) und weitere Personen Straßenschilder in Berlin-Mitte symbolisch enthüllten.

Den Weg frei gemacht hatte am späten Freitagabend das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Dort war im Eilverfahren eine Beschwerde des Bezirks Mitte gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin erfolgreich (Beschl. v. 22.08.2025, Az. OVG 6 S 70/25 u.a.). Dieses hatte am Donnerstagabend überraschend dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben, der die Umbenennung praktisch in letzter Minute verhindern wollte. Bezirksbürgermeisterin Remlinger hatte diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen wollen, ihre Behörde legte Beschwerde dagegen ein.

Die hatte Erfolg: Bei der Abwägung der Interessen sei maßgeblich zu berücksichtigen, dass ein Erfolg der Klagen der Anwohner in der Hauptsache nach dem gegenwärtigen Stand in hohem Maße unwahrscheinlich sei, hieß es am Abend vom OVG.

Geringe Erfolgsaussichten der Klagen entscheidend

Es sei nicht ersichtlich, dass sich in den Klageverfahren an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Straßenumbenennung etwas ändern werde, zumal die gerichtliche Überprüfung einer Straßenumbenennung nach dem Berliner Landesrecht stark eingeschränkt sei, hieß es vom OVG weiter.

Auch die 1. Kammer des VG hatte die Erfolgsaussichten der gegen die Umbenennung noch anhängigen Hauptsacheklagen als unwahrscheinlich bewertet, hatte sie doch selbst im Juli 2023 eine solche Klage abgelehnt - eine Entscheidung, die rechtskräftig geworden ist, nachdem das OVG sie im Juli dieses Jahres bestätigt hatte. Das VG hatte im Eilverfahren jedoch kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Umbenennung erkennen können. Ein solches ist aber nach § 80 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) notwendig, da eine Klage gegen eine Allgemeinverfügung grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat und vorliegend kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

Der Bezirk und mehrere Initiativen wollten die Mohrenstraße seit Jahren umbenennen, da der Begriff "Mohr" als rassistisch gilt. Der neue Name geht auf den aus Westafrika stammenden Gelehrten Anton Wilhelm Amo zurück, der im 18. Jahrhundert hierzulande wirkte. Er gilt als erster bekannter schwarzer Philosoph und Jurist an deutschen Universitäten.

Streit geht vor Gericht noch weiter

Gegner argumentierten, die Namensgebung für die Mohrenstraße vor 300 Jahren sei nicht rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Der Streit um die Umbenennung geht vor Gericht weiter. Noch immer sind Verfahren gegen die behördliche Anordnung offen. Wann das VG über die Klagen entscheiden wird, ist noch unklar.

Was nach der feierlichen Einweihung der neuen Straßenschilder in faktischer Hinsicht aussteht, ist die Umbenennung der U-Bahnhöfe. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen dies in den kommenden Tagen schnellstmöglich angehen. Eigentlich war die Anpassung des Bahnhofsnamens bereits zum Samstag vorgesehen, wie ein BVG-Sprecher mitteilte. "Aufgrund der juristischen Entwicklungen mussten wir die Namensänderung des U-Bahnhofs zunächst stoppen."

dpa/pk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gerichtsdrama in letzter Minute: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57980 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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