Streikrecht bei Kirchen: Verdi zieht vors BVerfG

15.04.2013

Die Gewerkschaft Verdi will das Streikrecht bei Kirchen nun mit Hilfe des BVerfG durchsetzen. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BAG vom November sei eingereicht worden, bestätigte ein Verdi-Sprecher am Sonntag in Berlin nach einen Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Verdi-Chef Frank Bsirske werfe den Richtern des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vor, die Rechte der Kirchen unzulässig ausgeweitet zu haben. Das BAG hatte das Streikrecht der Gewerkschaften bei Kirchen und deren Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten eingeschränkt. Zwar gebe es ein Grundrecht auf Streik - aber auch das Recht der Kirchen, Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Die Richter wollten einen Ausgleich finden und legten dazu drei Bedingungen fest.

Erstens: Alle kirchlichen Unternehmen halten sich an die in paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Kommissionen ausgehandelten Ergebnisse zu Lohn, Arbeitszeit oder Urlaub. Zweitens: Der Vorsitzende einer Schiedskommission, die im Fall des Scheiterns von Verhandlungen zu entscheiden hätte, ist unabhängig. Drittens: Die Gewerkschaften sind in allen Kommissionen vertreten. Nur falls die Kirchen diese drei Bedingungen nicht erfüllen, dürfen Gewerkschaften streiken.

Nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung wendet sich Verdi nun mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor allem gegen die dritte Bedingung. Diese sie zu "vage und unbestimmt". Verdi befürchtet, dass die Kirchen nur einen einzigen Gewerkschafter in einer Verhandlungskommission zu akzeptieren brauchten, um Streiks verhindert.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streikrecht bei Kirchen: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8525 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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