Straßenverkehr: Winterreifen-Pflicht nicht konkret genug

dpa/tko/LTO-Redaktion

05.10.2010

In Zukunft müssen Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen erwischt werden, möglicherweise kein Bußgeld mehr fürchten. Nach einem Urteil des OLG Oldenburg vom 9. Juli 2010 könnte die Winterreifen-Pflicht hinfällig werden.

Bisher sind zwischen 20 und 40 Euro Geldstrafe zu bezahlen, wenn Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind und von der Polizei erwischt werden. Werden andere Autofahrer zum Beispiel durch ein Rutschen des Wagens behindert, kann es auch einen Punkt in Flensburg geben. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hält die Regelung für verfassungswidrig, da sie nicht konkret genug vorschreibe, bei welchem Wetter Winterreifen aufzuziehen seien (Az. 2 SsRs 220/09).

Bundesverkehrminister Peter Ramsauer (CDU) wird auf der Konferenz der Verkehrsminister in dieser Woche über eine mögliche Neufassung oder Streichung des Bußgeld-Paragraphen sprechen.

Zitiervorschlag

dpa/tko/LTO-Redaktion, Straßenverkehr: Winterreifen-Pflicht nicht konkret genug . In: Legal Tribune Online, 05.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1638/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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