Videoaufzeichnungen aus Bussen, Bahnen und Bahnhöfen dürfen künftig 48 statt bisher 24 Stunden gespeichert werden. Dies hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen und damit Konsequenzen aus den Überfallen der vergangenen Wochen in der U-Bahn gezogen.
Die Gesetzesänderung soll in einem beschleunigten Verfahren im Abgeordnetenhaus beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Nach einem Jahr soll aber überprüft werden, was die Verlängerung der Speicherfrist gebracht hat, wie der Staatssekretär in der Innenverwaltung, Ulrich Freise, erläuterte.
Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) sagte, er sehe die längere Speicherfrist kritisch, weil sie keinen erkennbaren Nutzen bringen werde. "Sie wird keine Gefahrensituationen vermeiden helfen", meinte der Senator. "Wie die Vergangenheit gezeigt hat, reichen für die Strafverfolgung die Speicherfristen von 24 Stunden aus. Alle gravierenden Straftaten werden innerhalb dieser Frist gemeldet. Weniger als 0,5 Prozent der Straftaten würden in eine erweiterte Frist fallen."
Polizei fordert kostenlose Tickets
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erneuerte indes einen früheren Vorschlag, zivil gekleidete Kriminalpolizisten in Bussen und Bahnen gratis fahren zu lassen, um die Polizeipräsenz zu erhöhen. Auch Mitarbeiter der Ordnungsämter sollten aus Sicht der Gewerkschaft den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen dürfen, wenn sie Uniform tragen. Gegenwärtig dürfen dies nur Polizisten in Uniform sowie uniformierte Feuerwehrleute und Justizbedienstete. Die Politik versprach sich von dieser Regelung eine abschreckende Wirkung
auf Randalierer, Drogendealer, Taschendiebe oder Betrunkene.
In der Praxis verzichten viele Polizisten aber im öffentlichen Nahverkehr auf ihre Uniform und kaufen sich eine Monatskarte. Damit wollen sie
vermeiden, dass sie angepöbelt werden, heißt es in Polizeikreisen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Strafverfolgung in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3354 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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