Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Effektivierung des Strafverfahrens beschlossen. Die Verfahren sollen künftig schneller und einfacher durchgeführt werden. Beschuldigtenrechte will man damit auch stärken.
Kritik an der deutschen Strafjustiz ist derzeit wieder en vogue. Neben vermeintlich zu laxen Strafen ist deren Gegenstand auch immer wieder die teils überlange Dauer der Verfahren. Dem will die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf entgegenwirken und verspricht deutliche Verbesserungen.
Der am Mittwoch vorgestellte Entwurf sieht neue Regelungen "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" vor, wie es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) heißt, von dem der Entwurf stammt. Eine Expertenkommission hatte den Vorschlag im Auftrag des BMJV erarbeitet und im Juni vorgestellt. Erste Ergebnisse der Kommission waren bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und teils erheblich kritisiert worden.
"Wir wollen das Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Gesetzentwurf greift zahlreiche Empfehlungen unserer Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens auf", wird Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in der Mitteilung zitiert.
"Kein Abbau von Verfahrensrechten"
Ziel sei die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren unter anderem durch Änderungen im Befangenheitsrecht, einer Erscheinenspflicht für Zeugen bei der Polizei und die Möglichkeit einer Fristsetzung im Beweisantragsrecht. Zudem sieht der Entwurf eine grundsätzliche Pflicht zur Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen bei vorsätzlichen Tötungsdelikten und in Fällen besonderer Schutzbedürftigkeit des Beschuldigten vor.
Weiterhin soll durch die Möglichkeit der Abstimmung des Verfahrensablaufs mit den Prozessbeteiligten die "kommunikative und transparente Verfahrensführung" gerade in umfangreichen Strafverfahren verbessert und in einigen Bereichen auch Beschuldigtenrechte gestärkt werden. So sieht das Papier auch eine Pflichtverteidigerbestellung bei richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren vor.
Zu Lasten von Beschuldigten dürfte indes eine Vorschrift gehen, die künftig die Erfassung von sogenannten DNA-"Beinahetreffern" bei der Reihenuntersuchung nach § 81h Strafprozessordnung (StPO) ermöglichen soll. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen am Tatort gefundene DNA zwar nicht mit der des Täters identisch ist, aber eine solche Ähnlichkeit aufweist, dass sie Rückschlüsse auf ein Verwandtschaftsverhältnis zulässt.
Dennoch betonte Maas in der Mitteilung: "Effektivität und Praxistauglichkeit bedeuten etwas anderes als 'Verfahrensbeschleunigung um jeden Preis' oder gar 'Abbau von Verfahrensrechten'". Nicht zuletzt die geplante Verbesserung von Kommunikation, Dokumentation und Transparenz im Strafverfahren würden auch dem Beschuldigten zugute kommen.
mam/LTO-Redaktion
Regierung einigt sich auf Entwurf: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21458 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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