Strafgesetzbuch: Künftig bis zu drei Jahre Haft für Wider­stand gegen Voll­st­re­ckungs­beamte

23.09.2011

Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz, mit dem der Bundestag den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Es soll Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Katastrophenschutzhelfer besser vor tätlichen Angriffen schützen.

Das Gesetz basiert auf einem Entwurf der Bundesregierung, die hiermit wiederum ein Anliegen des Bunderates aufgriff, das dieser bereits im Mai 2010 in einem eigenen Gesetzentwurf formuliert und in den Bundestag eingebracht hatte.

Zur Begründung seines Begehrens führte der Bundesrat damals aus, dass vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren festzustellenden Zunahme von tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte der strafrechtliche Schutz staatlicher Vollstreckungshandlungen aus Sicht der Länder nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.

Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt innerhalb der letzten zehn Jahre bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen haben.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Strafgesetzbuch: Künftig bis zu drei Jahre Haft für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte . In: Legal Tribune Online, 23.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4381/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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