Der deutsche Tennisspieler Alexander Zverev soll eine Frau während einer Auseinandersetzung verletzt haben. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat Strafbefehl gegen ihn erlassen. Beendet ist der Prozess nicht - im Gegenteil.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Anfang Oktober einen Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den deutschen Profisportler Alexander Zverev erlassen. Dies teilte die Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte am Dienstag mit. Es wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5.000 Euro festgesetzt.
Mutmaßlich Körperverletzung
Tennis-Star Alexander Zverev wird eine Körperverletzung vorgeworfen. Nach Angaben der Pressesprecherin lege der Strafbefehl ihm zur Last, im Mai 2020 in Berlin eine Frau im Rahmen eines Streites verletzt zu haben. Nähere Informationen zum Tatgeschehen teilte die Pressestelle nicht mit. Bei der Geschädigten handelt es sich nach Informationen von LTO um die Ex-Freundin von Zverev, Brenda Patea. Die mutmaßlich Geschädigte hat sich den Angaben der Pressestelle zufolge dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Ihr Anwalt Michael Nitschke wollte auf Anfrage von LTO keine weiteren Angaben machen.
Erstmals wurden die Vorwürfe gegen Zverev im Juli öffentlich, als die Staatsanwaltschaft den Erlass des Strafbefehls gegen den 26-Jährigen beantragte. Damals äußerte sich Zverev zu den Vorwürfen: "Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen", sagte er.
Zverevs Anwälte: "Das Verfahren ist skandalös"
Am Dienstag äußerten sich auch Zverevs Presserchtsanwälte der Kanzlei Schertz Bergmann in einer Pressemitteilung zu dem Strafbefehlsverfahren. Die dem Strafbefehl zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin seien bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten eines Rechtsmediziners der Berliner Charité widerlegt, behaupten sie. Sie rügten zudem die schwere Verletzung von Verfahrensvorschriften. "Das Verfahren ist skandalös, von einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein", warfen die Strafrechtsverteidiger Zverevs Prof. Dr. Alfred Dierlamm und Katharina Dierlamm den Strafverfolgungsbehörden vor. Sie behaupten, dass zum selben Tatvorwurf drei verschiedene Strafbefehle existieren, die zum Teil nicht wirksam zugestellt, jedenfalls "grob rechtswidrig" worden seien.
Nach Angaben der Pressestelle hat Zverev bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Nun ist das Amtsgericht Tiergarten erneut am Zug. Es wird die Verfahrensbeteiligten nun anhören und einen Hauptverhandlungstermin anberaumen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
mw/LTO-Redaktion
Nach Einspruch gegen 450.000-Euro-Strafbefehl: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53037 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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