Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt Popularklagen: Stimmkreisreform auf dem Prüfstand

23.07.2012

Die Neueinteilung der Landtags-Stimmkreise wird vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft. Anlass sind mehrere Popularklagen gegen die umstrittene Stimmkreisreform, unter anderem der Landkreise Kulmbach und Wunsiedel. In der mündlichen Verhandlung übten die Kläger am Montag noch einmal scharfe Kritik an der Reform und bezeichneten sie als verfassungswidrig.

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Verringerung der Zahl der Landtags-Stimmkreise in der Oberpfalz und in Oberfranken von jeweils 17 auf 16 gegen die Verfassung verstößt. Zudem zweifeln die betroffenen Landkreise an, dass die Zusammenlegung der beiden Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel mit der Verfassung vereinbar ist.

Der Landtag hatte die Stimmkreisreform im vergangenen Herbst beschlossen - nach langem Tauziehen innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Damit soll der Zuschnitt der Stimmkreise an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Die neue Aufteilung gilt von der Landtagswahl 2013 an - wenn das Gericht kein Veto einlegt.

Die Kläger argumentierten unter anderem, dass die Verringerung der Zahl der Mandate in Oberfranken und der Oberpfalz rechnerisch dazu führen könnte, dass eine Partei dort mehr als fünf Prozent der Stimmen holen muss, um ein Mandat zu erringen. Das verstoße gegen die Verfassung, weil die Sperrklausel bei fünf Prozent liege. Ein solcher Verstoß gegen die bayerische Landesverfassung ist Voraussetzung der in Bayern möglichen so genannten Popularklage, mit der auch nicht unmittelbar von einem Gesetz, einer Verordnung oder Satzung Betroffene dieses dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen können.

Der Kulmbacher Landrat Klaus Peter Söllner nannte die Zusammenlegung der Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel eine "Vergewaltigung der oberfränkischen Landkarte". Bei dem neuen Stimmkreis handle es sich um ein Kunstobjekt, für das es historisch, geografisch, topografisch, ökonomisch und ökologisch keine Begründung gebe. Die gesetzlich vorgegebene Anforderung einer harmonischen Abgrenzung der Stimmkreise werde nicht erfüllt.

Landtag verteidigt Stimmkreisreform: Verhältniswahlrecht und Wahlgleichheit gewährleistet

Für den Landtag rechtfertigte der CSU-Politiker Winfried Bausback die Stimmkreisreform als verfassungsgemäß. An der Reduzierung der Stimmkreise in Oberfranken und der Oberpfalz führe kein Weg vorbei - der Gesetzgeber habe gar keine andere Möglichkeit. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter des Innenministeriums. Die Grundprinzipien des Verhältniswahlrechts und der Wahlgleichheit würden gewährleistet, und die Grenzen, die dem Gesetzgeber auferlegt seien, würden eingehalten. Beim Neuzuschnitt wären wohl auch andere Modelle denkbar gewesen - die hätten aber auch gewichtige Nachteile gehabt.

Bausback betonte zudem, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es in Oberfranken und der Oberpfalz zu einer faktischen Erhöhung der Sperrklausel kommen könnte, äußerst gering sei. Dieser Fall sei sogar nahezu ausgeschlossen.

Das Urteil kündigte Gerichtspräsident Karl Huber für den 4. Oktober an.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt Popularklagen: Stimmkreisreform auf dem Prüfstand . In: Legal Tribune Online, 23.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6680/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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