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BayVerfGH billigt Stimmkreisreform: Oberfranken und Oberpfalz verlieren Landtagsmandat

04.10.2012

Oberfranken und die Oberpfalz entsenden künftig nur noch 16 statt 17 Abgeordnete in den Landtag, Oberbayern dafür zwei mehr. Klagen gegen die umstrittene Stimmkreisreform seien unbegründet, urteilt der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag.

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Der Grundsatz der Wahlgleichheit werde durch die Stimmkreisreform nicht verletzt, die Klagen seien daher unbegründet, so der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH). Wegen des Bevölkerungsrückgangs in Oberfranken und der Oberpfalz und des Zuwachses in Oberbayern habe der Gesetzgeber handeln müssen (Urt. v. 04.10.2012, Az. Vf. 14-VII-11 u.a.)

Damit bleibt es bei der beschlossenen Verringerung der Zahl der Landtagsmandate in der Oberpfalz und in Oberfranken von jeweils 17 auf 16, das bevölkerungsreiche Oberbayern zwei bekommt dagegen Mandate hinzu. Auch die Zusammenlegung der beiden Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel ist laut Urteil mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Der Gesetzgeber habe hierbei seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten. Er habe beim Neuzuschnitt der Stimmkreise zwischen verschiedenen Alternativen abwägen müssen, was allein seine Aufgabe gewesen sei.

Keine zusätzliche Sperrwirkung

Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass die Verringerung der Zahl der Mandate rechnerisch dazu führen könnte, dass eine Partei dort für ein Mandat mehr als fünf Prozent der Stimmen holen müsste. Das verstoße gegen
die Verfassung, weil die Sperrklausel bei fünf Prozent liege.

Die Richter urteilten dagegen, die Verringerung der Mandatszahlen führe nicht zu einer zusätzlichen, über die Fünf-Prozent-Sperrklausel hinausgehenden Sperrwirkung. Der Eintritt einer zusätzlichen faktischen Sperrwirkung sei so wenig wahrscheinlich, dass eine Beeinträchtigung der Wahlgleichheit ausgeschlossen werden könne.

Der Landtag hatte die Reform im vergangenen Herbst beschlossen, nach langem Tauziehen innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die neue Aufteilung gilt von der Landtagswahl im Herbst 2013 an.

una/dpa/LTO-Redaktion

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BayVerfGH billigt Stimmkreisreform: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7239 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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