Wahl zum hessischen Staatsgerichtshof ungültig: Nicht-Hesse hätte nicht aufgestellt werden dürfen

05.09.2014

Der hessische Staatsgerichtshof hat die Wahl seiner nichtrichterlichen Mitglieder vom April für ungültig erklärt. Der Juraprofessor Christoph Safferling sei nicht wählbar gewesen, weil er seinen Hauptwohnsitz nicht in Hessen habe, teilte das Verfassungsgericht am Freitag in Wiesbaden mit. Die Wahl aller sechs nichtrichterlichen Mitglieder muss nun wiederholt werden.

Die Entscheidung bedeutet vor allem eine Niederlage für SPD und FDP. Die SPD hatte den FDP-Mann auf ihre Wahlliste genommen und dafür am 2. April auch die Stimmen der Liberalen und der Linken erhalten. Safferling lehrt in Marburg. Wo er seinen Hauptwohnsitz hat, war damals schon umstritten gewesen.

Die jetzige Entscheidung trafen nur die fünf Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die hauptberufliche Richter sind. Es gab bloß eine knappe Mehrheit von drei gegen zwei Stimmen. Die Minderheit argumentierte, nach Safferlings Ausscheiden solle der nächste Kandidat der SPD-Liste nachrücken.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wahl zum hessischen Staatsgerichtshof ungültig: Nicht-Hesse hätte nicht aufgestellt werden dürfen . In: Legal Tribune Online, 05.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13109/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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