Druckversion
Freitag, 16.01.2026, 12:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/stgh-hessen-pst2783-pst2827-verfgh-rheinland-pfalz-vghn721-corona-sondervermoegen-verfassungswidrig-debatte-gerichtsverfahren-schuldenbremse
Fenster schließen
Artikel drucken
46510

Nach Urteil des StGH Hessen: Corona-Son­der­ver­mögen auf dem Prüf­stand

29.10.2021

Mundschutz liegt auf Geldscheinen.

Jiri - stock.adobe.com

Nachdem der StGH Hessen das milliardenschwere Corona-Hilfspaket des Landes als verfassungswidrig eingestuft hat, debattieren Politiker in anderen Bundesländern über die Bedeutung des Urteils für dort beschlossene Finanzhilfen.

Anzeige

Nachdem am Mittwoch der hessische Staatsgerichtshof (StGH) das beschlossene Corona-Sondervermögen als verfassungswidrig einstufte, wird sich bald auch der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz mit der Thematik beschäftigen. Am 4. März 2022 soll die mündliche Verhandlung über den Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion stattfinden, wie der VerfGH am Freitag bekannt gab (Az. VGH N 7/21). Mecklenburg-Vorpommern debattiert ebenfalls über das Urteil aus Hessen. Auch dort ist eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald anhängig.

Der hessische StGH hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass das kreditfinanzierte Corona-Sondervermögen der schwarz-grünen Landesregierung verfassungswidrig ist (Urt. v. 27.10.2021, P.St. 2783, P.St. 2827). Das milliardenschwere Hilfspaket, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bekämpft werden sollten, sieht bis Ende 2023 bis zu zwölf Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen vor, etwa für Kommunen, denen wegen der Wirtschaftskrise Steuereinnahmen weggebrochen sind. Das Sondervermögen finanziert das Land mit neuen Schulden.

"Außergewöhnliches Volumen"

Nicht jedes Sondervermögen sei verfassungsrechtlich unzulässig, hieß es in der Urteilsbegründung des StGH. Es komme aber auf die Ausgestaltung an. Im konkreten Fall des Corona-Sondervermögens mit einem "außergewöhnlichem Volumen" würden aber Grundsätze des Haushaltsrechts in der hessischen Landesverfassung durchbrochen, wonach alle Einnahmen und Ausgaben des Staates in einen Haushaltsplan gebracht und für jedes Rechnungsjahr veranschlagt werden müssten. Die Abgeordneten könnten außerdem keinen substanziellen Einfluss auf die Verwendung von Geld aus dem Sondervermögen nehmen, das Budgetrecht des Landtags werde dadurch verletzt. Außerdem werde gegen die sogenannte Schuldenbremse verstoßen, die in die Verfassung aufgenommen wurde und die Aufnahme neuer Schulden grundsätzlich verbietet.

Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung des StGH allerdings nicht, es müssen keine bisher schon ausbezahlten oder verplanten Finanzhilfen zurückbezahlt oder einbehalten werden. Das Gericht setzte dem Land Hessen eine Frist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung zu finden. Bis dahin seien die bisherigen Vorschriften gültig.

Das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz sieht Unterschiede in der intensiveren parlamentarischen Beteiligung zu Hessen, aber auch im Finanzvolumen und hinsichtlich der berücksichtigten Maßnahmen, wie Ministeriumssprecherin Annika Herbel am Donnerstag sagte.

"Ein Wink für Rheinland-Pfalz"

Das im September 2020 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene Corona-Sondervermögen umfasst 1,1 Milliarden Euro Landesmittel. Es soll auch zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte beitragen, vor allem aber Ausgaben etwa im Gesundheitswesen, für den ÖPNV, den Breitbandausbau und die Bildung sicherstellen. Das Geld kann bis Ende 2022 bewilligt werden.

Jan Bollinger von der AfD-Landtagsfraktion sieht sich nach dem hessischen Urteil in der Auffassung bestätigt, "dass das Sondervermögen das Budgetrecht des Parlaments einschränkt". Er sei zuversichtlich, "dass die Verfassungswidrigkeit des hessischen Sondervermögens ein Wink für Rheinland-Pfalz ist".

Derweil beschäftigt sich auch Mecklenburg-Vorpommern mit dem hessischen Urteil. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Schwerin kündigte an, dass das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes sorgfältig ausgewertet werde. Die zur Finanzierung der Corona-Maßnahmen getroffenen Regelungen seien zwar vergleichbar, unterschieden sich aber in wichtigen Details. Mit dem Gesetz zum MV-Schutzfonds habe der Landtag die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte des Maßnahmenpakets gesetzt, umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten und Transparenz seien gewährleistet. Die Corona-Pandemie sei in ihrem Verlauf und mit ihren Folgen noch immer schwer einzuschätzen und habe zu ganz besonderen Entscheidungen gezwungen, hieß es.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach Urteil des StGH Hessen: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46510 (abgerufen am: 18.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • AfD
    • Coronavirus
    • Finanzierung
    • Staatsverschuldung
    • Verfassung
  • Gerichte
    • Staatsgerichtshof des Landes Hessen
    • Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
    • Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Ein blaues Wahlkampfzelt des AfD-Landesverbandes Brandenburg 16.01.2026
Schulen

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schulleitung:

Keine Zustim­mung für Prak­tikum bei AfD-Vor­stand

Eine Schülerin wollte ihr Praktikum bei einem AfD-Politiker absolvieren. Die Schulleitung erlaubte das nicht, weil der Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Das muss die Schülerin hinnehmen, sagt das OVG.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts im Schlossbezirk in Karlsruhe 03.01.2026
BVerfG

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen

Nach der Wahl bescherte die Bundespolitik Karlsruhe einige Nachtschichten, die den Weg für das große Finanzpaket freimachten. Das Ramstein-Urteil und der Triage-Beschluss hinterließen Fragezeichen in Berlin, Afghanen wurden enttäuscht.

Artikel lesen
Außenansicht des polnischen Verfassungsgerichtshofs (Trybunał Konstytucyjny) in einer Warschauer Villa; im Vordergrund der Grundstückszaun mit Logo 18.12.2025
Polen

EuGH sieht tragende Grundsätze des Unionsrechts verletzt:

Polens Ver­fas­sungs­ge­richtshof ist kein unab­hän­giges Gericht

Der Streit zwischen Polens Verfassungsgericht und dem EuGH über die polnische Justizreform eskaliert weiter. Der EuGH stellt schwere Vertragsverletzungen fest und verneint die Unabhängigkeit des Gerichts. Wie reagiert die Kommission?

Artikel lesen
Die Klägerin Pia Aksoy (l) mit ihrem Anwalt Volker Loeschner im Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs 15.12.2025
Coronavirus

Schadensersatzklage gegen Astrazeneca:

BGH deutet Teil­er­folg für Klä­gerin an

Nach einer Corona-Impfung kann eine Frau auf einem Ohr nicht mehr hören. Ist das ein Impfschaden, für den Astrazeneca haftet? Die Vorinstanzen verneinten das, doch der BGH deutete nun an, dass es sich das OLG zu leicht gemacht hat.

Artikel lesen
Michael Kretscher, Ministerpräsident von Sachsen, gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) und Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, am 4.12.2025 auf der Pressekonferenz zur Ministerpräsidentenkonferenz 15.12.2025
Kommunen

Finanzielle Rettung der Kommunen:

Kom­p­li­zierter als gedacht

Eigentlich sollte die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Dezember die finanzielle Rettung der Kommunen beschließen. Doch das Vorhaben wurde auf nächstes Jahr vertagt. Christian Rath erläutert, was konkret diskutiert wird.

Artikel lesen
Gebäude Bundesverfassungsgericht 11.12.2025
BVerfG

Mitreden ja – gleiches Gewicht nein:

Thüringer Hoch­schul­ge­setz zum (kleinen) Teil ver­fas­sungs­widrig

Thüringens Reform zur Gleichberechtigung aller Hochschulgruppen im Uni-Senat ist größtenteils verfassungsgemäß. 32 Professoren hatten geklagt, sie wollten sich ein Stimmenübergewicht sichern. Wie viel Wissenschaft steckt in Verwaltungsfragen?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Frank­furt am Main (m/w/d)

Hengeler Mueller , Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Ber­lin (m/w/d)

Hengeler Mueller , Ber­lin

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Mün­chen (m/w/d)

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH