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StGH Baden-Württemberg: 16 Verfahren gegen Volksabstimmung zum S-21-Kündigungsgesetz

18.01.2012

Bei dem Stuttgarter Gericht sind nach Ablauf der Einspruchsfrist insgesamt 16 Verfahren anhängig, die sich gegen die Volksabstimmung zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 wenden. Die Kläger fechten darin die Abstimmung an und beantragen, sie für ungültig zu erklären oder zumindest ihre Wiederholung anzuordnen.

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Die Einsprüche stützen sich unter anderem darauf, dass sich die Abstimmung auf eine verfassungswidrige Mischfinanzierung bezogen habe. Außerdem habe es Wählertäuschungen und unzulässige Abstimmungsinformationen gegeben. Überdies sei gegen den Grundsatz der Stimmrechtsgleichheit verstoßen worden.

Volksabstimmungen können beim Staatsgerichtshof (StGH) mittels Einspruchs angefochten werden. Jeder Stimmberechtigte ist dabei einspruchsberechtigt.

An dem Verfahren sind neben den Antragsstellern das Innenministerium und der Landesabstimmungsleiter beteiligt. Der StGH wird diesen sowie dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) und dem Präsidenten des Landtags Guido Wolf (CDU) nun Gelegenheit zu einer Äußerung geben.

Wann eine Entscheidung über die Einsprüche ergeht, ist der derzeit noch nicht absehbar.

tko/LTO-Redaktion

 

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StGH Baden-Württemberg: 16 Verfahren gegen Volksabstimmung zum S-21-Kündigungsgesetz . In: Legal Tribune Online, 18.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5331/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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