Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf abgesegnet, nach dem sich Steuerbetrüger nur noch unter strengeren Bedingungen strafbefreit selbst anzeigen dürfen. Die Regelungen sollen ab 2015 gelten. Eine Selbstanzeige wird damit vor allem teurer.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf, der die Verschärfung des Rechts zur Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung umsetzen soll, beschlossen. Dieser Schritt war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Die Selbstanzeige von Steuersündern hatte sich spätestens seit dem Fall Uli Hoeneß zu einem breit diskutierten Thema entwickelt. In der Folge war die Zahl der Reuigen beachtlich nach oben geschnellt. Auch die für 2015 geplanten strengeren Regelungen dürften dazu beigetragen haben, dass sich die Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitrum mehr als verdoppelt haben.
In Zukunft wird eine Selbstanzeige aber vor allem wesentlich teurer. So sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent.
Bisher wird ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Der Kabinettsentwurf sieht - entgegen den ursprünglichen Plänen - aber keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei "einfacher" Steuerhinterziehung mehr vor. Die Rede ist weiterhin von fünf Jahren.*
* hier stand zunächst, dass die Verjährung verlängert werden solle. Dies sieht der Entwurf jedoch nicht vor.
una/dpa/LTO-Redaktion
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13291 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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